2009 Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen
05.01.2009 - Seit 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen - 20 Prozent von bis zu 6000 Euro. Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.
" Der Steuerbonus nutzt dem privaten Auftraggeber und dem Handwerk gleichermaßen", erklärt dazu der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam, Wolfgang König. "Die Handwerksorganisation hat sich mit Erfolg für die Verdoppelung des Steuerbonus stark gemacht, weil das für die Betriebe mehr Aufträge bringt und den Anreiz für Schwarzarbeit verringert." Da 2009 ohne Zweifel für alle ein wirtschaftlich schwieriges Jahr wird ist es wichtig, solche finanziellen Anreize zu nutzen, um Arbeitsplätze im Handwerk zu sichern. "Wir können nur alle Hausbesitzer und Mieter ermuntern, 2009 vom Steuerbonus Gebrauch zu machen", so Wolfgang König.
Das Spektrum der begünstigten Handwerksleistungen reicht von Dach -und Fassadenarbeiten über die Modernisierung des Badezimmers bis zur Reparatur von Waschmaschine oder Fernsehgerät. Wichtig ist stets, dass die Arbeit im Haushalt des Kunden erfolgt und dass es keine Neubaumaßnahme ist. Begünstigt sind die Arbeitskosten, jedoch keine Materialkosten.
Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
Veröffentlicht von:
Handwerkskammer Potsdam
