Handwerkskammer fordert Erhalt des Steuerbonus
Das Bad modernisieren, den Teppichboden austauschen oder die Tür reparieren - das sind nur einige beispielhafte Handwerkerleistungen, für die es einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent gibt.
Das will der Bundesrechnungshof jetzt abändern und empfiehlt in einem aktuellen Gutachten vom Februar 2011 die Abschaffung des Instruments "Steuerbonus für Handwerkerleistungen", da es Mitnahmeeffekte gebe und das Ganze den Fiskus zu sehr belaste.
"Eine Forderung, die wir Handwerker voll ablehnen", entgegnet der Potsdamer Handwerkskammerpräsident Bernd Ebert. "Mit dem Steuerbonus gibt es ein wirksames Instrument gegen Schwarzarbeit, für das wir uns lange stark gemacht haben, und das soll jetzt wieder abgeschafft werden!? Das wäre verkehrte Welt, denn ehrliche, steuerlich anerkannte Arbeit bringt auch Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge. Das hat man bei dem Gutachten offensichtlich nicht berücksichtigt."
Wenn die Schattenwirtschaft in Deutschland zwischen 2009 und 2010 um 4,2 Milliarden gesunken ist, wie der Linzer Schwarzarbeitsexperte Friedrich Schneider erst kürzlich mitgeteilt hat, dann kann man davon ausgehen, dass dazu auch der Steuerbonus beigetragen hat. "Der Steuerbonus muss erhalten bleiben", so der Potsdamer Kammerpräsident.
Nach einer Berechnung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) ergibt sich bei dem Steuerbonus ein Selbstfinanzierungseffekt von rund 80 Prozent, wenn lediglich ein Drittel der bisher schwarz ausgeführten Arbeiten wieder legal erledigt werden.
Veröffentlicht von:
Handwerkskammer Potsdam
