Guter Kompromiss zwischen Naturschutz und Umweltschutz
Mit der Fortschreibung der Kriterien für die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange (Windkrafterlass) wird sowohl den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Betroffenheit von Vogel- und Fledermausarten beim Ausbau der Windenergie Rechnung getragen als auch der Ausweisung weiterer Windeignungsgebiete entsprechender Raum geboten. "Der Windkrafterlass ist ein guter Kompromiss zwischen naturschutzfachlichen Belangen und klimapolitischen Zielstellungen", sagte Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) am Rande der Landtagssitzung in Potsdam.
Die extremen Niederschläge und in deren Folge die vier gefährlichen Hochwasserereignisse im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass der Klimawandel auch Brandenburg erreicht hat. Um die Ziele der Energiestrategie 2020 zu gewährleisten, müssen im Land 550 Quadratkilometer Fläche uneingeschränkt für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Dies ist ein Anteil von knapp zwei Prozent der Landesfläche. ?Einigen ist das zu viel, manchen ist das auch zu wenig?, sagte die Umweltministerin.
Mit Blick auf Kritiker des Windkrafterlasses stellte sie noch einmal klar, dass der in Rede stehende Erlass keineswegs den Bau von Windkraftanlagen in Naturschutzgebieten befördert. Unter Punkt 3 ist dort eindeutig geregelt: ?Die Ausweisung von Windeignungsgebieten ist innerhalb von Naturschutzgebieten grundsätzlich nicht mit den Schutzzielen für Naturschutzgebiete zu vereinbaren. Die bisherigen Pufferzonen zu den Schutzgebieten entfallen. Für geplante Windenergieanlagen, die unmittelbar an Naturschutz, FFH- und SPA-Gebiete angrenzen, ist im Einzelfall anhand der Tierökologischen Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK) zu prüfen, ob Auswirkungen von Windenergieanlagen in das Schutzgebiet hineinwirken können?. http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2318.de/erl_windkraft.pdf
Tack appellierte an die protestierenden Bürgerinitiativen, sich sachkundig zu machen. ?Eine Ausweisung von Windeignungsgebieten in Schutzgebieten wird in Randlagen oder bei bestehenden Vorbelastungen möglich sein, wenn kein Widerspruch zu den besonderen Schutzzwecken besteht?, stellte sie noch einmal klar.
Es helfe niemandem, den Natur- und Klimaschutz gegeneinander auszuspielen. Die Entscheidung zur Ausweisung von Windeignungsgebieten obliege den Regionalen Planungsgemeinschaften. Gerade die Regionalisierung der Energie- und Klimaschutzstrategie sei ein Schritt in die richtige Richtung, um berechtigte Bürgerinteressen aufzugreifen und ein möglichst hohes Maß an örtlicher Transparenz und Akzeptanz zu schaffen.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
