Badesaison 2014 bestätigt gute bis ausgezeichnete Wasserqualität
Eine positive Bilanz zog Brandenburgs Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Anita Tack für die am 15. September offiziell zu Ende gehende diesjährige Badesaison. „Die 250 von den Gesundheitsämtern überwachten EU-Badestellen haben auch kurz vor Saisonende noch überwiegend eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität. Das bestätigt wieder eindrucksvoll, dass Brandenburg ein guter Platz für Badelustige, Wassersport- und Campingfreunde ist“, so die Ministerin.
Die strengen Vorgaben nach der europäischen Badegewässerrichtlinie zur Überwachung der Badegewässer wurden stets eingehalten. Lediglich an fünf der 250 Badestellen traten einmalige kurzzeitige mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen auf. Es musste von den Gesundheitsämtern aber keine Sperrung ausgesprochen werden. Blaualgenwarnungen vor Ort erfolgten in der zweiten Hälfte der Badesaison an drei Badestellen. Es wurden allgemeine Informations- und Warnhinweise mit Verhaltensregeln bekannt gemacht. Ein Badeverbot war deshalb nicht erforderlich.
Während der gesamten Badesaison wurden die entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ausgewiesenen Badestellen des Landes von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte nach einem vor der Saison festgelegten Überwachungsplan kontrolliert. Wasserproben wurden für die gesundheitlich besonders relevanten mikrobiologischen Indikatorparameter untersucht. Alle Badestellen wiesen eine gute bis ausgezeichnete Wasserqualität auf. Auch die Sichttiefen, Algenentwicklungen, landseitigen Strandabschnitte und Strandeinrichtungen wurden überprüft. Für Badegewässer, die zeitweilig von starken Algenentwicklungen betroffen waren, wurden weitergehende Untersuchungen zu potenziellen Toxinen von Cyanobakterien (Blaualgen) durchgeführt.
Ab 1. Januar 2015 sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, Badegewässer nach der neuen Badegewässerrichtlinie von 2006 zu überwachen, zu bewerten und einzustufen. Brandenburg kommt der einheitlichen europäischen Verpflichtung bereits uneingeschränkt seit 2009 nach.
Potsdam, 12.09.2014Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
