Sicherstellung ärztlicher Behandlung für Versicherte der City-BKK
Für Versicherte der City-BKK besteht bis zum 30. Juni ein uneingeschränkter Behandlungsanspruch durch die Vertragsärzte. Diese haben wiederum einen entsprechenden Vergütungsanspruch gegenüber der City-BKK. Darauf weist das Brandenburger Gesundheitsministerium heute noch einmal hin.
Da sich viele Versicherte bereits bei einer neuen Kasse angemeldet haben, sind diese mit zwei Krankenversichertenkarten (KV-Karten) ausgestattet. „Diese Doppelausstattung führte in einzelnen Arztpraxen dazu, dass Versicherte schon vor dem 1. Juli 2011 aufgefordert worden sind, die KV-Karte der neuen Krankenkasse einzusetzen. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben, die auch im Falle der Schließung einer Krankenkasse klare Zuständigkeiten regeln“, heißt es in einem Schreiben des Gesundheitsministeriums an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg. Die Mitgliedschaft des Versicherten bei der neuen Kasse beginnt erst mit dem Tag nach der Schließung der City-BKK. Die KV-Karte der neuen Kasse dürfe deshalb nicht vor Ablauf des 30. Juni 2011 zum Einsatz kommen.
Das Ministerium hat die Kassenärztliche Vereinigung gebeten, den Ärzten in geeigneter Weise die Rechtslage zu erläutern.
Nach anfänglicher Verunsicherung zahlreicher Versicherten der City-BKK geht der Krankenkassenwechsel jetzt reibungsloser vonstatten. Mitte Mai hatte das Brandenburger Gesundheitsministerium aufgrund zahlreicher Bürgerbeschwerden eine Telefon-Hotline geschaltet. In den ersten Tagen haben sich täglich bis zu 40 Bürgerinnen und Bürger über den Kassenwechsel bzw. den ärztlichen Behandlungsanspruch informiert oder über die Einschränkung ihres Kassenwahlrechts bzw. nicht Nichtbehandlung beschwert. Das Brandenburger Gesundheitsministerium hat die Kassenaufsicht über die AOK Nordost, der IKK Brandenburg-Berlin und die Brandenburgischen BKK. Beschwerden über Krankenkassen, für die das Bundesversicherungsamt zuständig ist, wurden vom Ministerium direkt dorthin weitergeleitet.
Die Telefon-Hotline (0331/866-7700) ist weiterhin geschaltet und steht für Bürgeranfragen von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
