Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes in Brandenburg auf dem Weg
Gesundheitsministerin Anita Tack hat sich heute beim Brandenburgischen Bildungswerk für Medizin und Soziales e.V. (BBW) über den Stand der Rettungsdienstausbildung informiert und die Schule für Rettungsassistenz besichtigt. An der Potsdamer Schule wurden in den vergangenen Jahren rund 500 Rettungsassistentinnen und -assistenten ausgebildet. Derzeit läuft die Umstellung auf die Ausbildung für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter. „Die Einführung des neuen Gesundheitsberufes Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitäter verändert zukünftig die Zusammensetzung der Berufsabschlüsse im Rettungsdienst. Zum einen wird das neue Berufsbild den Anforderungen an die heutige präklinische Versorgung durch den Rettungsdienst besser gerecht, was allen Hilfsbedürftigen zugute kommt. Zum anderen erfährt der Rettungsdienst dadurch eine Aufwertung des Berufes“, so Tack.
Das Bundesgesetz für den neuen Gesundheitsfachberuf Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin ist seit Jahresbeginn in Kraft. Dieser Beruf soll schrittweise den Beruf des Rettungsassistenten bzw. der Rettungsassistentin ablösen. In Abstimmung mit allen Verantwortlichen im Rettungsdienst hat Brandenburg die Qualitätsanforderungen für die Besetzung der Rettungswagen deshalb bereits angepasst. Seit 13. Juni 2014 gelten die geänderten Anforderungen für den Einsatz von Notfallsanitäterinnen und -sanitätern bzw. Rettungsassistentinnen und -assistenten.
Anstelle der Rettungsassistentin bzw. des Rettungsassistenten im Rettungswagen tritt zukünftig die Notfallsanitäterin bzw. der Notfallsanitäter als höchste nichtärztliche medizinische Qualifikation. Das Gleiche gilt für den Rettungshubschrauber, wobei für beide Regelungen eine Übergangsfrist von sieben Jahren festgelegt ist. Auf allen anderen Positionen kann, wie jetzt auch schon, die Rettungsassistentin oder der -assistent tätig bleiben. Die Träger der Rettungsdienste müssen nun diese Vorgaben für ihre Bereiche umsetzen und entsprechende Personalentwicklungskonzepte aufstellen. Das heißt vor allem Ausbildung und Nachqualifizierung von Personal. Und hierfür brauchen wir die Schulen.
Erste Ergänzungsprüfungen für Rettungsassistentinnen und -assistenten wurden in Brandenburg bereits abgenommen. Im November bietet das BBW neben der Schule in Bad Saarow die nächsten Ergänzungsprüfungen an. Die gesetzlich notwendigen Vorbereitungskurse werden derzeit ebenfalls erarbeitet und können im nächsten Jahr angeboten werden.
Nach derzeitigem Planungsstand können die ersten Angebote für die reguläre dreijährige Ausbildung voraussichtlich im nächsten Jahr starten. Hierfür sind umfangreiche Vorbereitungsarbeiten notwendig. Derzeit werden ein Rahmenlehrplan und praktische Prüfungsaufgaben erstellt. Hieran beteiligen sich beide Brandenburger Schulen.
„Wir sind in Brandenburg gemeinsam mit allen Beteiligten auf einem guten Weg, das Notfallsanitätergesetz umzusetzen und die Versorgungsqualität weiterhin flächendeckend und auf hohem Niveau zu sichern. Wir sind froh, dass wir die Schulen in Potsdam und Bad Saarow haben, die sich aktiv in den Prozess einbringen“, so die Ministerin.
Potsdam, 10.09.2014Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
