Brandenburg setzt sich erneut für gesetzliche Deckelung der Dispozinsen ein
Brandenburg setzt sich auf der heute beginnenden Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) erneut für eine gesetzliche Deckelung der Dispositions- und Überziehungszinsen ein. „Warnhinweise bei Überschreitung des Dispo-Kreditrahmens und eine Beratungspflicht über günstigere Alternativen reichen nicht aus, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor Überschuldung zu bewahren“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack. Für die morgige Beschlussfassung zeichnet sich eine Ländermehrheit ab.
Wenn die Banken nicht innerhalb der nächsten sechs Monate eine flächendeckende Korrektur der Zinssätze für Dispokredite und geduldete Überziehungen vornehmen, soll der Bund eine gesetzliche Regelung erarbeiten. „Eine angemessene Begrenzung der Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite ist für Brandenburg seit Jahren ein zentrales Anliegen. Die Grundlage sollte ein marktabhängiger Referenzzins bilden“, so Tack. Der Brandenburger Landtag hatte sich bereits am 30. August 2012 für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau bei Dispositions- und Überziehungskrediten ausgesprochen.
Darüber hinaus fordert Brandenburg, Kreditinstitute gesetzlich zu verpflichten, bei beträchtlicher Dauer einer geduldeten Kontoüberziehung kostengünstigere Alternativangebote zu unterbreiten und eine Schuldnerberatung für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.
“Die Banken nutzen den Dispozins, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind“, kritisierte Tack. Vor allem Erwerbslose und Geringverdiener sind aufgrund fehlender Rücklagen oft gezwungen, den Dispokredit zur Überbrückung von Krisenzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit in Anspruch zu nehmen.
Potsdam, 15.05.2014Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
