Neuerliches Rechtsgutachten ohne Relevanz
Die Landeshauptstadt bleibt im Übrigen bei ihrer Rechtsauffassung, dass die Ausschreibung nach dem Höchstgebotsverfahren rechtswidrig ist und nicht den vom Bund zu beachtenden öffentlich-rechtlichen Pflichten entspricht. Das ist durch den renommierten Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland ausführlich begutachtet worden. Nach dem vom Bundesverwaltungsgericht anerkannten Grundsatz der Bundestreue, wonach der Bund auf die Länder und Kommunen und ihre Aufgaben Rücksicht zu nehmen hat und diese nicht zu beeinträchtigen hat sowie den BImA-Verkaufsleitlinien selbst müssen die Grundstücke an Potsdam veräußert werden. Die Landeshauptstadt hat ein eindeutiges öffentliches Interesse angemeldet, nämlich die Umsetzung und Sicherung eines öffentlichen Uferweges. Nur um nicht unumkehrbare Tatsachen zu schaffen, hat sich die Landeshauptstadt überhaupt an dem Verfahren beteiligt - ohne von ihrer Rechtsauffassung Abstand zu nehmen. Das Oberverwaltungsgericht hat eindeutig entschieden, dass das Planungsziel eines öffentlichen Uferwegs weiter verfolgt werden kann.
Potsdam, 23.08.2010Veröffentlicht von:
Pressemitteilung Potsdam
