FDP Potsdam fordert Zumutbarkeitsgrenzen für Mietpreise
29.07.2009 - Die FDP Potsdam fordert die Stadt auf, Zumutbarkeitsgrenzen für Mietpreise auch mit Blick auf frühkindliche Bildung zu definieren.
Die Zumutbarkeitsgrenze für Mietpreise (Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §22 SGB II) von Beziehern von SGB II - Leistungen (insbes. ALG II ) wurde von der Stadt Potsdam im April sehr üppig von 4.60 auf 5.50 Euro / m2 erhöht. Dahinter steht die Annahme, dass es nicht zumutbar ist, für unter 5,50 Euro pro m2 in Potsdam angemessen zu wohnen.
Offenbar gilt dies für Potsdamer Kitas aber nicht: Die Potsdamer Kita Finanzierungsrichtlinie sieht eine maximale Miete in Höhe von Euro 5,11 / m2 vor.
D.h. die für frühkindliche Bildung in Potsdam möglichen Mietausgaben liegen unter dem Niveau, das die Stadt Potsdam glaubt, Beziehern von Leistungen nach SGB II zumuten zu können. Dabei bleibt sogar unberücksichtigt, dass eine Kita höhere Baukosten hat aufgrund von Feuerschutzbestimmungen, Barrierefreiheit, besonderen Kita Anforderungen (Sicherheit bei Elektroanschlüssen usw.).
Die FDP fragt sich, welche Schwerpunkte die Stadt hier setzt und wie sie die Privilegierung von SGB II Leistungsbeziehern im Vergleich zu Kitas rechtfertigen will.
Marcel Yon, Vorsitzender der FDP Potsdam sagte hierzu: „Frühkindliche Bildung ist die nachhaltigste Form der Sozialpolitik. Eine Stadt die bereit ist mehr Geld für Sozialleistungen auszugeben als für Bildung hat etwas ganz grundlegendes nicht verstanden. Wenn wir Bildungspolitik unter Sozialhilfeniveau machen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn immer mehr Menschen nicht mehr in der Lage sind, für ihr eigenes Auskommen zu sorgen.“
Veröffentlicht von:
FDP Potsdam
