3,8 Mio. Euro Mehrkosten bei Asylbewerberleistungen
Aus der Übergangsregelung bei den Asylbewerberleistungen ergeben sich für Brandenburg Mehrkosten in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro in 2012 und rund 2,7 Millionen Euro in 2013. Das gab Sozialminister Günter Baaske heute in Potsdam bekannt. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die bisher vom Staat gewährten Leistungen für Asylbewerber gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminium verstoßen und sofort erhöht werden müssen. Baaske kündigte an, dass die Landesregierung die entsprechende Erstattungsverordnung „so schnell wie möglich“ an die neuen Regelsätze anpasst und den Kommunen die Mehrkosten erstattet.
Nach dem Urteil vom 18. Juli muss der Bund unverzüglich eine Neuregelung zum Asylbewerberleistungsgesetz erlassen. Bis dahin hat das Bundverfassungsgericht eine Übergangsregelung in Kraft gesetzt, die ab sofort gilt. Danach erhält ein alleinlebender Erwachsener statt 224 nun 346 Euro. Die Erhöhung gilt auch rückwirkend ab 2011, wenn Bescheide noch nicht bestandskräftig festgesetzt sind. In diesen Fällen belaufen sich die Beträge auf 336 Euro.
Baaske: „Die Mehrkosten dürfen nicht allein den Ländern und Kommunen aufgebürdet werden. Der Bund muss sich endlich an den Kosten des Asylbewerberleistungsgesetzes beteiligen. Zudem werden die Flüchtlingszahlen und damit die Kosten in den kommenden Jahren noch weiter steigen. Hier muss der Bund einen Teil der Verantwortung übernehmen. Deutschland muss Asylbewerbern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Schon allein aus humanitären Gründen müssen wir ihnen in angemessener Art und Weise in ihrer Not helfen.“
Im Landeshaushalt sind für 2012 bislang rund 15 Millionen Euro für Asylbewerberleistungen einschließlich Unterbringung, Versorgung und Betreuung veranschlagt. Weitere Kosten müssen die Kommunen tragen. Grundlage für die Verteilung ist die „Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlingen in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg“. In Brandenburg erhalten rund 3.100 Menschen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Potsdam, 30.07.2012Veröffentlicht von:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
