Zuwendungsbescheide für zwei Potsdamer Kitas
Jugendministerin Martina Münch hat zwei Fördermittelbescheide der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) für Kitas in der Landeshauptstadt Potsdam überreicht. „Das unterstützt unsere Arbeit in den Kitas sehr und hilft, das Betreuungsangebot weiter auszubauen", sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs. „Potsdam kann damit dem enormen Bedarf an Kita-Plätzen noch besser gerecht werden."
Mit Fördermitteln in Höhe von 159.130,10 Euro werden die Sanierung und Erweiterung des Evangelischen Kindergartens und damit die Bereitstellung von 16 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 179.869,71 Euro.
Die Dachsanierung und der Ausbau des Dachgeschosses der Eltern-Initiativ-Kita „Butzemannhaus" und damit die Bereitstellung von 15 Betreuungsplätzen für Kinder bis zum dritten Lebensjahr werden mit 50.248,77 Euro anteilig finanziert. Die Gesamtkosten betragen 103.201,12 Euro.
Die Zuwendungen stammen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung", mit dem Bund und Länder einen bundesweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder bis drei Jahre verabredet hatten. Jugendministerin Martina Münch betont, dass damit nicht nur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern auch die Qualität der Einrichtungen verbessert wird. „Der weitere Ausbau des Krippenbereiches ermöglicht es, noch mehr Kinder frühzeitiger zu fördern und in ihren Begabungen zu unterstützen", so Münch.
Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Jahr 2007 darauf verständigt, bis 2013 für rund 35 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Krippenplatz vorzuhalten. Dafür stellt der Bund vier Milliarden Euro zur Verfügung, darunter rund 57 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Ab 2013 sollen ein- und zweijährige Kinder dann einen generellen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung erhalten.
Die Mittel für Investitionskosten in Kindertagesstätten werden den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich zur Verfügung gestellt. Mit den Mitteln können sowohl neue Plätze für Kinder unter drei Jahren gebaut als auch bestehende Angebote saniert oder die Ausstattung von Tagespflegeangeboten unterstützt werden. Die Zuwendungen werden über die ILB abgewickelt.
Im Land Brandenburg gilt derzeit ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder unter drei Jahre, deren Eltern berufstätig sind oder die aus anderen Gründen ihre Kinder nicht erziehen können. Rund 24.000 Kinder besuchen eine Kindertagesstätte oder eine Tagespflege - das sind mehr als 50 Prozent der Unter-Dreijährigen.
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
