Vorschlag zum weiteren Vorgehen am Groß Glienicker See
Die Landeshauptstadt Potsdam hat rechtlich prüfen lassen, ob sich die Rechtsposition der Stadt durch die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der Sicherung des öffentlichen Uferweges verschlechtert. Im Ergebnis ist festgestellt worden, dass die Bestandskraft des bestehenden Bebauungsplans durch ein zukünftiges Planänderungsverfahren nicht beeinträchtigt wird. Der von der Landeshauptstadt beauftragte Rechtsanwalt Dr. Klaus-Martin Groth hat mehrere Varianten zum weiteren Vorgehen der Stadt untersucht. Nach seiner Auffassung ist es im Grundsatz möglich, wie angekündigt, in einem Änderungsverfahren mit den Eigentümern über einen weiteren Interessensausgleich bei der Uferwegskonzeption zu diskutieren.
„Voraussetzung bleibt aber, dass der Uferweg während des laufenden Verfahrens, das sich über mehrere Jahre erstrecken würde, offengehalten wird. Dafür ist es erforderlich, dass die beteiligten Eigentümer einem entsprechenden Moratorium zustimmen", sagte Bürgermeister Burkhard Exner. Dazu wird die Stadt einen entsprechenden Vorschlag für eine Vereinbarung unterbreiten. Zunächst sollen im Hauptausschuss die weiteren Verfahrensschritte in Sitzungen der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung und im Ortsbeirat erläutert und beraten werden.
Potsdam, 07.09.2010Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
