Vermittlungsergebnis ist tragbarer Kompromiss
Als tragbaren Kompromiss bezeichnet Umweltministerin Anita Tack (Linke) den gestrigen Kompromiss des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zur Fortführung der Solarförderung. Die Länderkammer hatte zuvor einen Gesetzentwurf des Deutschen Bundestages zur Änderung des Erneuerbaren Energien Gesetzes mit ihrer Mehrheit gestoppt. In diesem Entwurf waren insbesondere auf Betreiben des Bundeswirtschaftsministers radikale Einschnitte bei der Einspeisevergütung für Solarstrom vorgesehen.
Der ursprüngliche Entwurf hätte laut Tack weitgehend das Aus für den weiteren Ausbau der Nutzung solarer Strahlungsenergie zur Stromerzeugung bedeutet. Der gefundene Kompromiss biete zumindest für kleinere Dachanlagen weiter genügend Investitionsanreize. „Damit wird für die Zukunft die Möglichkeit zur Eigenversorgung von Gebäuden mit elektrischem Strom weiter offen gehalten“, so die Ministerin.
Gleichzeitig mahnte sie, dass die Strompreise der privaten Haushalte nicht außer acht gelassen werden dürfen. Die nun vorgesehenen Einschnitte bei der Vergütung von Strom aus neu errichteten großen Freiflächenanlagen seien angesichts deutlich gesunkener Modulpreise aus Verbraucherschutzsicht vertretbar. Mit der Möglichkeit, im Falle der Nutzung von Konversionsflächen später noch eine Besserstellung auszuhandeln, werde auch auf diesem Gebiet der besonderen Situation Brandenburgs Rechnung getragen.
Potsdam, 28.06.2012Veröffentlicht von:
MUGV
