Gesundheitsministerium wirbt für Einführung von Chipkarte für Asylsuchende
Asylsuchenden soll es leichter gemacht werden, bei Bedarf medizinische Behandlung zu bekommen. Vorbild ist das so genannte Bremer Modell, nach dem Asylsuchende, die noch nicht länger im Land sind, seit 2005 eine Chipkarte der AOK erhalten. Die Krankenkasse verwaltet in Bremen und Bremerhaven im Auftrag der Sozialbehörde die Inanspruchnahme der gesundheitlichen Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Seit 2012 wird dieses Verfahren auch in Hamburg praktiziert und könnte jetzt in Brandenburg eingeführt werden. Dafür setzt sich das Gesundheitsministerium gemeinsam mit der AOK Nordost bei Landkreisen und kreisfreien Städten ein.
„Das wäre ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und der Lebenssituation von Asylsuchenden überhaupt. Die Nutzung der Chipkarte vereinfacht den Gang zum Arzt“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack. Die asylsuchenden Menschen müssen sich dann nicht mehr vor jedem Arztbesuch die Kostenübernahme erst vom Sozialamt bestätigen lassen. Die AOK Nordost hat auf Bitte des Gesundheitsministeriums ein Angebot nach dem „Bremer Modell“ entwickelt, das als Muster dienen soll.
Mit der Einführung von Krankenversicherungskarten für Asylsuchende sollen die kommunalen Sozialbehörden entlastet und der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Die Sozialbehörden bleiben Kostenträger, sparen aber in erheblichem Umfang Verwaltungskosten ein, da keine extra Genehmigungsstelle mehr notwendig ist und die Amtsärzte entlastet werden. Außerdem wird die Expertise einer großen Krankenkasse genutzt, um beispielsweise Krankenhausrechnungen zu prüfen. Kommunen können zudem von Einsparungen etwa durch Arzneimittel-Rabattverträge profitieren.
„Die AOK Nordost ist bereit, ihren Beitrag zum Abbau bürokratischer Hürden zu leisten - sowohl für die Menschen, die sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden, als auch für die Kommunen“, sagt Frank Michalak, Vorstandsvorsitzender der Gesundheitskasse, der größten Krankenkasse im Land Brandenburg. „Nicht zuletzt ist dies auch konkrete Unterstützung im Integrationsprozess der Hilfe suchenden Menschen.“
Das Bremer Modell wird seit 2012 im Landesarbeitskreis Gesundheit und Migration diskutiert. Im Bericht der Landesregierung „Unterbringungskonzeption des Landes Brandenburg“ vom 3. Juli 2013, der vom Sozialministerium vorgelegt wurde, wird das „Bremer Modell“ mit der Ausgabe von „AOK-Chipkarten“ für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz als ein Weg zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern im Land Brandenburg vorgestellt. Am 5. März 2014 hat der Landesarbeitskreis Gesundheit und Migration ausführlich über das Bremer Modell (Chipkarte) beraten und sich für die Einführung ausgesprochen.
Potsdam, 09.09.2014Veröffentlicht von:
MUGV
