Verbraucherschutzminister setzen Zeichen für Deckelung der Dispozinsen
Rostock/Potsdam – Die Verbraucherschutzminister der Länder haben heute ein deutliches Zeichen für eine gesetzliche Deckelung der Dispositions- und Überziehungszinsen gesetzt. Wenn die Banken nicht innerhalb der nächsten sechs Monate eine flächendeckende Korrektur der Zinssätze für Dispokredite und geduldete Überziehungen vornehmen, soll der Bund eine gesetzliche Regelung erarbeiten. „Ein besserer Verbraucherschutz bei Dispozinsen und Überziehungskrediten ist überfällig. Bisher sind alle Appelle an die Kreditinstitute nach einer freiwilligen Zinskorrektur verhallt. Die derzeitige Rechtslage ist nicht ausreichend. Brandenburg hat sich jahrelang dafür eingesetzt. Jetzt hat sich die Mehrheit der Länder deutlich gegenüber dem Bund positioniert“ freut sich Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Der Brandenburger Landtag hatte sich bereits am 30. August 2012 für eine gesetzliche Deckelung und gegen ein überhöhtes Zinsniveau bei Dispositions- und Überziehungskrediten ausgesprochen.
Die Einführung einer gesetzlichen Zinsobergrenze ist laut Tack aber nur ein Baustein, weitere flankierende Maßnahmen sind notwendig. So wird die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Verpflichtung einzuführen, nach der Kreditinstitute den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei beträchtlicher Dauer einer geduldeten Kontoüberziehung Alternativangebote zu unterbreiten haben, die kostengünstiger sind. Des Weiteren sollen Kreditinstitute verpflichtet werden, betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher auf bestehende Möglichkeiten einer anbieterunabhängigen Schuldnerberatung hinzuweisen.
Die Kreditwirtschaft soll nach dem Willen der Verbraucherschutzminister stärker in die Finanzierung der unabhängigen Schuldnerberatung eingebunden werden.
Potsdam, 16.05.2014Veröffentlicht von:
MUGV
