Verbotene Werbeanrufe müssen wirksam unterbunden werden
Potsdam. Verbotene Werbeanrufe lagen 2009 auf Platz 1 der Verbraucherprobleme, teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg in der heutigen Bilanzpressekonferenz mit. Bei jedem Dritten mündeten sie laut den 4.258 Teilnehmern einer aktuellen Umfrage in untergeschobene Verträge, gegen die sich betroffene Verbraucher dann aktiv wehren müssen. Im Land Brandenburg sind überwiegend Senioren betroffen, von deren Konten dann häufig Gewinnspielunternehmen Monat für Monat dreistellige Beträge abbuchen.
„Seit rund einem Jahr gibt es jetzt gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Anlass genug, eine erste Bilanz zu ziehen. Schon heute zeichnet sich ab, dass die Vorschriften noch nicht ausreichen“, erklärte Staatssekretär Dr. Daniel Rühmkorf vom Verbraucherschutzministerium des Landes. Er kündigte an, dass Verbraucherschutzministerin Anita Tack sich als Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) gemeinsam mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen auf der Herbst -Tagung mit den Ergebnissen einer entsprechenden Kampagne der Länderverbraucherzentralen und ersten Schlussfolgerungen zur Novellierung des Gesetzes beschäftigen wird. „Rechtsverletzungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen sich nicht länger lohnen!“, betonte Rühmkorf.
„Wir Verbraucherzentralen fordern, die Wirksamkeit am Telefon geschlossener Verträge zwingend an eine schriftliche Bestätigung des Verbrauchers zu knüpfen“, erläutert Dr. Rainer Radloff, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale des Landes. Nach seinen Angaben haben die Verbraucherschützer im Jahr 2009 über 110.000 Verbraucher bei Problemen mit Werbeanrufen oder anderer Telefon- und Internetabzocke, Versicherungs- und Energieverträgen, Lebensmittelreklamationen und vielem anderem unterstützt. Dabei nähmen die Beratungen zu Telekommunikationsverträgen zu und würden gleichzeitig komplizierter. Notwendige Angebote zum Beispiel zum Klimaschutz, zum deutsch-polnischen Verbraucherrecht sowie zu Patientenrecht und Pflege waren nur durch Projektförderungen möglich. „Zur Stärkung der Verbraucher gegenüber Energieversorgern konzentrieren wir uns derzeit auf die rechtliche Durchsetzung fairer Geschäftsbedingungen und erstritten gegen drei Versorger die Streichung nachteiliger Vertragsklauseln vor Gericht“, erläutert Radloff.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
