Universität Potsdam verabschiedet neue Promotionsordnungen
Auf dem Weg zu mehr Qualitätssicherung in der Promotion hat der Senat der Universität Potsdam in seiner jüngsten Sitzung die novellierten Promotionsordnungen der Philosophischen und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät verabschiedet. Insgesamt vier der fünf Fakultäten der Universität haben damit bereits die Qualitätsstandards der Potsdam Graduate School, PoGS, in ihren Promotionsordnungen verankert. Dabei wurden vor allem die Empfehlungen des Wissenschaftsrates und des Präsidiums der Hochschulrektorenkonferenz zur Doktorandenausbildung und zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren umgesetzt.
Die Philosophische und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät haben wie zuvor schon die Humanwissenschaftliche und die Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät in ihren Promotionsordnungen die Verpflichtung zum Abschluss von Betreuungsvereinbarungen festgeschrieben. Künftig werden jede Doktorandin und jeder Doktorand von mindestens einem Haupt- und einem Zweitbetreuer kontinuierlich begleitet. Ihre jeweiligen Aufgaben, regelmäßige Fortschrittskontrollen und ein gemeinsamer Zeitplan für den erfolgreichen Abschluss der Promotion werden schriftlich vereinbart. Neben der eidesstattlichen Erklärung über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistungen muss die Dissertation in Zukunft immer auch in elektronischer Form eingereicht werden.
Seit 2011 sind die allgemeinen und fachspezifischen Promotionsstandards an der Hochschule auf verschiedenen Ebenen intensiv diskutiert worden. Als Konsequenz aus den bundesweit geführten Debatten über die Qualität von Doktorarbeiten engagiert sich die Universität darüber hinaus im Netzwerk der Mittelgroßen Universitäten für eine neue Promotionskultur.
Potsdam, 07.10.2013Veröffentlicht von:
Universität Potsdam
