Tourismusabgabe soll zwei Millionen Euro erbringen
Oberbürgermeister Jann Jakobs hat den Satzungsentwurf für die Tourismusabgabe der Landeshauptstadt Potsdam der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Satzung soll für die erstmalige Befassung in die Stadtverordnetenversammlung am 8. Mai eingebracht werden.
„Nach gründlicher Vorarbeit können wir nun den Stadtverordneten einen Entwurf vorlegen, der sowohl der wirtschaftlichen Situation der touristischen Akteure wie auch den finanziellen Anforderungen an eine breit angelegte und gute Tourismusarbeit in unserer Stadt entspricht. Kurz gesagt: Die Tourismusabgabe ist angemessen und verteilt sich gerecht und zumutbar auf die Schultern aller Beteiligten", sagte der Oberbürgermeister Jann Jakobs.
Vorangegangen war Ende 2012 eine Änderung des kommunalen Abgabegesetzes des Landes Brandenburg, die allen Kommunen die Möglichkeit bietet, für ihre touristischen Aufwendungen eine Tourismusabgabe zu erheben. Bislang war hierfür ein Siebenfaches der jährlichen Übernachtungen gegenüber der Einwohnerzahl erforderlich. Diese Vorgabe wurde in Potsdam nicht erreicht.
Vor dem Hintergrund dieser Gesetzesänderung wurden jetzt erstmals in Gänze die touristischen Aufwendungen der Landeshauptstadt Potsdam ermittelt und auf rd. 10 Mio. € beziffert. Die Tourismusabgabe mit einem Gesamtertrag von 2 Mio. € soll somit zu einer Refinanzierung in Höhe von 20 % beitragen. Erforderlich ist hierfür ein in der Satzung festgeschriebener Beitragssatz von 4,8 %.
Zunächst wurden alle touristisch relevanten Unternehmen und Einrichtungen gemäß der „Klassifizierung der Wirtschaftszweige" ermittelt und diesen nach den Vorgaben des Bundesfinanzministeriums die jeweiligen Gewinnsätze zugeordnet.
Parallel waren in der Landeshauptstadt Potsdam Zonen mit unterschiedlich starker touristischer Frequentierung für die Ermittlung der sogenannten Vorteilssätze abgegrenzt worden. Hierbei ergaben sich vier Bereich der Kategorie „1", wie die historische Innenstadt, der Bereich Historische Mühle/Parkplatz Sanssouci, die Glienicker Brücke und der Hauptbahnhof. Angrenzende Bereiche sowie die Parkanlagen und Einzelstandorte, wie z. B. Innenstadt Babelsberg, der Filmpark und das Stern-Center/Porta bilden die Zone „2". Das restliche Stadtgebiet ergibt Zone „3".
Zur Ermittlung der jeweiligen jährlichen Tourismusabgabe sind laut Satzungsentwurf die Beitragspflichtigen verpflichtet, ihre jeweiligen Jahresumsätze anzugeben. Diese werden dann mit den Prozentwerten der Gewinn-, Vorteilssätze und schließlich mit dem Beitragssatz multipliziert, um den konkreten Abgabebetrag zu ermitteln.
„In zahlreichen Fällen wird deutlich, dass es sich um sehr geringe Beiträge handelt", stellte der Oberbürgermeister fest. „Dies ist auch der Grund, warum wir nicht dem Berliner Modell einer Bettensteuer gefolgt sind, das nur einseitig die Beherbergungseinrichtungen zu einer Abgabe heranzieht", so Jakobs abschließend.
Es ist vorgesehen, die Vorlage nach der Stadtverordnetenversammlung am 8. Mai in den Fachausschüssen zu beraten und in der Stadtverordnetenversammlung am 5. Juni zu beschließen.
Potsdam, 26.04.2013
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
