Tierheim-Vergabeverfahren nicht aufgehoben
Das Tierheim-Vergabeverfahren mit angeschlossenem Sozialprojekt hat Bestand, muss aber auf den Stand vor Versendung der Ausschreibungsunterlagen zurück versetzt werden. Die Vergabekammer hat über eine Beschwerde des Potsdamer Tierschutzvereins gegen die Ausschreibung der Landeshauptstadt Potsdam mit vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren zum geplanten Tierheimbau entschieden. Im Ergebnis bedeutet der Beschluss nicht, dass das Vergabeverfahren aufzuheben und völlig neu zu beginnen ist, sondern dass lediglich Nachbesserungen gefordert werden. Ausdrücklich unbeanstandet lässt die Vergabekammer die vorgesehene Verbindung des Tierheimbetriebes mit Betreuungsangeboten für Menschen mit entsprechendem Betreuungsbedarf. Ebenfalls unbeanstandet blieben die Fristen des Vergabeverfahrens.
Als erforderliche Nachbesserung hat die Vergabekammer eine Konkretisierung der Anforderungen durch die Stadt als notwendig erkannt. Der Bedarf in Bezug auf die sozialen Betreuungsleistungen hätte nach ihrer Auffassung vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegt und den potenziellen Bietern mitgeteilt werden müssen. Die Landeshauptstadt hatte auf eine Konkretisierung der Personengruppen im Zusammenhang mit sozialtherapeutischen/sozialpädagogischen Betreuungsangeboten im Sinne der Träger- und Leistungsvielfalt und damit im Sinne des Wettbewerbs bewusst verzichtet.
Die Verwaltung wird umgehend die Konsequenzen aus dem Beschluss der Vergabekammer prüfen und sich zum weiteren Vorgehen mit den Stadtverordneten im Hauptausschuss verständigen.
Potsdam, 20.08.2010Veröffentlicht von:
Pressemitteilung Potsdam
