Tempo 70 in Alleen: Kreise setzen Erlass mit Augenmaß um
Eine erste Auswertung des „Tempo-70-Erlasses“ an Straßen mit vielen Bäumen zeigt, dass die Unteren Straßenverkehrsbehörden mit Augenmaß entschieden haben: Lediglich auf 2 Prozent des Straßennetzes – rund 500 Kilometer – gab es Veränderungen. 23 mal wurde das Tempo sogar auf 100 heraufgesetzt.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Die Straßenverkehrsbehörden haben den Erlass mit Augenmaß umgesetzt. Das zeigt die erste Auswertung. Alle Sorgen, es würde massenhaft zu Tempolimits kommen, haben sich nicht bewahrheitet. Dort wo es nötig war und nur dort wird jetzt für mehr Verkehrssicherheit langsamer gefahren. Es sind auch bestehende Limits wieder aufgehoben worden, an vielen Stellen darf jetzt wieder 100 gefahren werden.“
22 von 25 unteren Straßenverkehrsbehörden haben dem Ministerium eine erste Auswertung ihrer Prüfungen zugesandt. Die noch fehlenden werden bald nachgeliefert. Bis zum 30.06.2012 wurden insgesamt 312 Anordnungen erlassen. In 23 Fällen wurden Tempolimits aufgehoben und es darf wieder 100 gefahren werden.
Die 312 Anordnungen beziehen sich auf ein Streckennetz von 500 Kilometern Länge, das entspricht 2 Prozent des Straßennetzes in Brandenburg. Davon sind 143 Kilometer Bundesstraßen, 191 Kilometer Landesstraßen und 156 Kilometer Kreisstraßen. Der Erlass wurde auch schon auf 8 Kilometer Gemeindestraßen umgesetzt.
In 45 Prozent der Fälle wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 70 verringert. 29 Prozent der Anordnungen verringern das Tempo 100 auf 70. Des Weiteren gibt es einige Strecken auf denen die zulässige Geschwindigkeit meist von 60 auf 70 erhöht wurde, um das Tempo zu harmonisieren.
Auf 57 Streckenabschnitten sind die Schilder bereits aufgestellt. Davon sind 41 km Bundesstraßen betroffen. Hier wird die Polizei in den nächsten Wochen verstärkt überwachen. Die meisten dieser Strecken sind in den Landkreisen Elbe-Elster und Spree-Neiße auf folgenden Straßen:
- Elbe-Elster: Bundesstraßen 296, 96, 183, 101
- Spree-Neiße: Bundesstraßen 115, 320; Landesstraßen 47, 48, 50, 502
Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
