Tack: Gesetz verbessert Anwendung des Naturschutzrechts
„Der Naturschutz in Brandenburg wird auf neuer rechtlicher Grundlage auf seinem bisher guten Niveau weitergeführt“, so Umweltministerin Anita Tack zur heute vom Landtag beschlossenen Novelle des Naturschutzgesetzes. Mit dem „Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz“ wird das Landesrecht an das am 1. März 2010 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz angepasst. „Durch die bundesweite Einheitlichkeit kann die Anwendung des Naturschutzrechts in der Praxis verbessert und erleichtert werden. Dies ist allerdings kein Selbstläufer. Die aktuelle Diskussion um eine Bundeskompensationsverordnung zum Umgang mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zeigt, dass sich die Länder intensiv in die weitere Ausgestaltung des Naturschutzrechts auf Bundesebene einbringen müssen, um wirkliche Erleichterungen im Vollzug erreichen zu können“, sagte die Ministerin.
Tack erinnerte daran, dass das Land Brandenburg nach europäischen Recht verpflichtet ist, den Schutzstatus der an die EU-Kommission gemeldeten Europäischen Vogelschutzgebiete mit nationalen Schutzvorschriften zu untersetzen. „Diese neue Bestimmung dient allein der Umsetzung von Europarecht und hat keine neuen oder weitergehenden Beschränkungen in den Vogelschutzgebieten zur Folge“, sagte die Ministerin.
Neben der notwendigen Anpassung an Bundesrecht nutzt das Land die Novellierung des Landesnaturschutzrechts um landespolitische Vorhaben umzusetzen. Dazu gehören Regelungen, die Kommunen künftig bei der Durchsetzung des freien Zugangs zu Seeufern oder anderen Erholungsflächen unterstützen. Dafür ist eine Ermächtigung zum Erlass von Satzungen vorgesehen. Ein weiteres wichtiges Anliegen der Landesregierung ist, die bewährten Bestimmungen zum ehrenamtlichen Naturschutz fortzuführen. „Ohne das ehrenamtliche Engagement der Naturschutzverbände, der Mitglieder der Naturschutzbeiräte und vieler anderer Bürgerinnen und Bürger ist ein hochwertiger und sinnvoller Naturschutz in Brandenburg nicht denkbar“, so Tack. Dieses Engagement werde durch den Erhalt der in Brandenburg seit jeher umfassend vorgesehenen Mitwirkungsrechte der Verbände, Beiräte und Naturschutzhelfer anerkannt und gewürdigt.
Die Zuständigkeiten im Naturschutzbereich sollen künftig über eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Diese befindet sich bereits im Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung und mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird laut Tack ein erster Baustein zur geplanten Stärkung der Großschutzgebiete und die Neuorganisation der Großschutzgebietsverwaltungen gesetzt. Für den einzigen Nationalpark in Brandenburg besteht damit die Option, ihn in eine Landeseinrichtung nach § 13 Landesorganisationsgesetz zu überführen.
Potsdam, 14.12.2012Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)
