Stadtverordnete beraten über Erbbaurechtsvertrag für Archiv e.V.
Oberbürgermeister Jann Jakobs hat wie angekündigt am Mittwoch einen Dringlichkeitsantrag zum Thema Erhalt des Archivs in der Leipziger Straße in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Sie sieht den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit dem Archiv e.V. und die Auszahlung von Zuwendungen zum Zwecke der Durchführung brandschutztechnischer Maßnahmen im Gebäude der Leipziger Straße 60 vor, damit das Gebäude schnellstmöglich wieder öffentlich genutzt werden kann.
Grund für die Dringlichkeit ist der Bedarf des Vereins zur Gewährung einer Teilzuwendung in Höhe von etwa 40.000 Euro, die er zur Installation einer erforderlichen Lüftungsanlage benötigt. Der Verein beabsichtigt, das Erdgeschoss des von ihm genutzten Gebäudes auf Grundlage der ihm erteilten Baugenehmigung noch bis Juni 2013 in einen brandschutztechnisch und baulich einwandfreien Zustand herzurichten. Gelingt dies, kann die Bauaufsicht eine eingeschränkte Betriebserlaubnis, die - wie berichtet - zum 31. Dezember 2012 erloschen war, für Veranstaltungen im Erdgeschoss erneut erteilen. Die aus den Veranstaltungen erzielbaren Einnahmen benötigt der Verein dringend, um die weiteren, noch erforderlichen baulichen Arbeiten im Gebäude finanzieren zu können.
Die Auszahlung der Teilzuwendung soll unter die Bedingung des Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages gestellt werden. Die damit verbundene wirtschaftliche Verantwortung würde das Engagement des Vereins, verfügbare Mittel in die Substanzerhaltung des Gebäudes zu investieren, erhöhen. Dies wäre ein wesentlicher Unterschied zu dem bisherigen Vermieter-Mieter-Modell. Über entsprechende Regelungen sowohl im Zuwendungsbescheid als auch im Erbbaurechtsvertrag soll eine zweckgebundene Investition in die Brandschutzmaßnahmen im Erdgeschoss sichergestellt werden.
Desweiteren wird sich der Verein verpflichten müssen, die Realisierbarkeit der weiteren Baumaßnahmen, die für eine Öffnung des Gesamtgebäudes zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen erforderlich sich, bis zum 31. Dezember 2013 nachzuweisen und sodann auch durchzuführen. Erfolgt dieser Nachweis nicht bzw. realisiert der Verein die erforderlichen Maßnahmen nicht, wird der Vertrag beendet und das Grundstück nebst Gebäude fällt an die Landeshauptstadt Potsdm zurück.
Im Übrigen soll der Erbbaurechtsvertrag die üblichen Konditionen, die die Landeshauptstadt Potsdam mit gemeinnützigen Vereinen vereinbart, beinhalten. Dies gilt insbesondere für den Erbbauzins, der mit 4 Prozent vom Verkehrswert anzusetzen ist. Die Erbbauzinsbelastung des Vereins beträgt hiernach 11.200,00 Euro im Jahr, dies entspricht 933,33 Euro im Monat für das Gesamtobjekt mit 3000 Quadratmetern Nutzfläche.
Potsdam, 04.04.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
