Sicherung der dauerhaften Nutzung der Kleingärten und der dauerbewohnten Häuser in Babelsberg Nord
Das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 122 „Kleingärten Babelsberg-Nord" wird sehr unterschiedlich genutzt. Das zu beplanende Gebiet befindet sich am westlichen Rand des Wohngebietes im nördlichen Babelsberg, östlich der Karl-Liebknecht-Straße, westlich der Bruno-H.-Bürgel- und der Scheffelstraße und nördlich des Concordiawegs. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 12,6 ha.
Zum Einen ist dieses Gebiet zu großen Teilen durch Kleingärten geprägt. Durch einen Bebauungsplan sollen diese vorhandenen Kleingärten als Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes planungsrechtlich gesichert werden. Das bedeutet auch, dass es keine Bebauung mit Wohngebäuden auf kleingärtnerisch genutzten Parzellen der Anlage geben darf.
Zum Anderen gibt es in diesem Plangebiet dauerbewohnte Häuser, deren bestehende Nutzung auch gesichert werden soll. Da auf diesen Teilflächen des Bebauungsplans bereits nach den geltenden Regelungen des Baugesetzbuchs Baurecht für Einfamilienhäuser besteht, sollte dieser Teil aus dem B-Planverfahren raus genommen werden.
Eine Festschreibung der künftigen Nutzung dieser Flächen ausschließlich als Dauerkleingärten würde in die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer eingreifen, so dass es zu Entschädigungsansprüchen gegenüber der Stadt käme.
Aus diesen Gründen soll dieses Gebiet (1,2 ha) aus dem Bebauungsplan entfernt werden. Es handelt sich um den südlichen Bereich der Kleingartensparte Glienicker Winkel zwischen An der Sternwarte /Herrmann-Maaß-Straße und den südlich angrenzenden Kleingartensparten.
Die Kleingartenkommission wurde über die Reduzierung dieses Plangebietes informiert und die Gründe erläutert.
Potsdam, 09.11.2012Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
