Reinigungs- und Gebührensatzung für den Winterdienst 2013
Die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung (Teil Winterdienst) 2013 werden am 7. November 2012 als Beschlussvorlagen in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Erarbeitet haben die Satzungen, die ab 1. Januar 2013 gelten sollen, der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung und Bauen.
Die Straßenreinigungsatzung (Teil Winterdienst) 2013 regelt den erforderlichen Umfang für den Winterdienst auf den öffentlichen Verkehrsflächen. Grundsätzliche Änderungen gegenüber der bisher geltenden Satzung von 2012 sind nicht vorgesehen. So bleibt es beim Umfang der Winterwartung auf öffentlichen Straßen durch die Landeshauptstadt und die beauftragte Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). Die Grundstückseigentümer sind weiterhin verpflichtet, auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken Schnee und Eis zu entfernen.
Die durch die Stadt und die STEP zu reinigenden Straßen sind als Anlage der Satzung beigefügt und werden nach Beschluss veröffentlicht und im Internet eingestellt.
Entsprechend Kommunalabgabengesetz müssen Anlieger Gebühren zahlen, wenn ihre Grundstücke an Straßen liegen auf denen Winterdienstleistungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erbracht werden. Diese Gebühr wird durch die Straßenreinigungsgebührensatzung (Teil Winterdienst) 2013 festgesetzt.
Die Höhe der Gebühren wird auf Grundlage verschiedener Einzelkomponenten berechnet, z. B. die umlagefähigen Kosten für den Vertragswinterdienst 2011, die Deckung der Kosten durch eingenommene Gebühren 2011, die erwarteten umlagefähigen Kosten für die Winterperiode 2013 und abzüglich des städtischen Eigenanteils.
Die Winterdienstgebühr für 2013 beträgt 4,72 € pro Frontmeter, d. h. pro Grundstücksmeter entlang der gereinigten Straße. Sie fällt damit um 0,84 € geringer aus als 2012.
Potsdam, 02.11.2012Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
