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Potsdam, 27.05.2012

Potsdam übt alle Vorkaufsrechte am Groß Glienicker See aus

Die Landeshauptstadt Potsdam hat am Groß Glienicker See in allen Fällen von Ihrem Vorkaufsrecht gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Gebrauch gemacht. Medienberichte, wonach dies in mindestens einem Fall nicht geschehen sei, sind nicht zutreffend, stellt die Landeshauptstadt Potsdam klar. Zudem ist der Eindruck unrichtig, die Landeshauptstadt sei grundsätzlich zögerlich bei der Umsetzung des Bebauungsplans und würde erst durch die Diskussionen im Ortsbeirat sensibilisiert. Das Gegenteil stimmt.

Bei dem in Rede stehenden Grundstück handelt es sich um eine 275 m² große Teilfläche eines Ufergrundstückes südlich der Badewiese. Die Landeshauptstadt Potsdam hat ihr Vorkaufsrecht gegenüber der BImA im November 2011 ausgeübt. Die Teilfläche entspricht einer vier Meter breiten Wegefläche gemäß Bebauungsplan. Das Verfahren ist derzeit beim Landgericht Neuruppin anhängig.

Seit der Eingemeindung Groß Glienickes im Oktober 2003 konnte die Landeshauptstadt Potsdam zahlreiche Uferflächen zur Umsetzung des Bebauungsplans erwerben (beispielsweise mehr als 21.000 m² von der BImA im Jahre 2009) und wird dies auch in Zukunft tun. Letztes Jahr konnte von Privateigentümern eine 800 m² große Uferfläche am nördlichen Westufer durch die Landeshauptstadt Potsdam erworben werden, in diesem Jahr eine fast 2000 m² große Uferfläche. Weitere Ankäufe sind in Vorbereitung.

Ungeachtet der laufenden Enteignungsverfahren wird die Landeshauptstadt Potsdam Wegedienstbarkeiten am Groß Glienicker See erhalten. In vier Fällen hoffen wir auf eine Einigung nach der Sommerpause. Derzeit sind 23 Enteignungsverfahren beim Innenministerium des Landes Brandenburg anhängig. Alle Anträge sind eingebracht. Eine Entscheidung der Enteignungsbehörde steht noch aus.

Potsdam, 27.05.2012

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2012-05-27 19:50:20 Vorherige Übersicht Nächste


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