Öffentlichen Uferweg in Groß Glienicke mit Mehrheit zugestimmt
Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat sich am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit für den Beginn von Enteignungsverfahren am Groß Glienicker See ausgesprochen. Ziel der Stadt ist es, einen öffentlichen Uferweg für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt am Groß Glienicker See zu sichern. Mit der entsprechenden Beschlussfassung durch die Stadtverordneten ist der Startschuss für das Enteignungsverfahren getroffen worden. Die Stadtverwaltung werde noch im November entsprechende Anträge bei der Enteignungsbehörde stellen. Oberbürgermeister Jann Jakobs erklärte, die Stadt hat in den letzten Jahren viel unternommen, um die Flächen zu erwerben und mit den Eigentümern einvernehmliche Lösungen zu finden. Nun ist es für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich, als ultima ratio, als letztes Mittel, gemäß Baugesetzbuch zu enteignen.
Mit dem Beschluss wird Oberbürgermeister Jann Jakobs ermächtigt, zum Vollzug des Bebauungsplans Nr. 8 „Seepromenade/Dorfstraße" und als Voraussetzung für die Herstellung eines durchgehenden, plankonformen Uferweges am Groß Glienicker See bei der Enteignungsbehörde des Landes Brandenburg entsprechende Verfahren gemäß §§ 85 f. Baugesetzbuch mit einem Enteignungsantrag einzuleiten und alle sonstigen Verfahrenshandlungen, die für die zeitnahe Realisierung des Uferwegebaus erforderlich sind, wie z.B. Anträge auf Besitzeinweisung, zu stellen. Jann Jakobs betonte, dass die Stadt auch weiterhin an einvernehmlichen Einigungen mit den Eigentümern interessiert ist.
Lediglich die Eigentümerin von einem der 27 Privatgrundstücke hat zuvor die Absicht erklärt, das Kaufangebot der Stadt aus dem April dieses Jahres anzunehmen. Einige Eigentümer wollten als Gegenleistung für die Eintragung von Wegerechten Zugeständnisse von der Landeshauptstadt, „die wir aus rechtlichen Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes und der Integrität des Bebauungsplanes nicht zugestehen konnten und durften", sagte der zuständige Beigeordnete für Recht Burkhard Exner. Andere haben überhaupt nicht auf die Angebote der Stadt reagiert. Auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat mit Verweis auf ihr Wirtschaftlichkeitsgebot erklärt, dass sie das Kaufangebot der Stadt nicht annehmen könne, weil ein Markt für Ufergrundstücke entstanden sei und private Interessenten zum Teil höher bezifferte Kaufangebote abgegeben hätten. Demnächst wird ein Ufergrundstück der BImA an private Interessenten veräußert werden. Der Landeshauptstadt stehen in diesem Fall Vorkaufsrechte nach § 24 f. BauGB zu, von der sie auch Gebrauch machen wird.
Im Zusammenhang damit wurden die Kosten erneut geschätzt. Die Herstellungskosten für den Uferweg (samt Herstellung der „Uferlandschaft Groß Glienicke" auf den städtischen Uferflächen) betragen ca. 2,7 Millionen Euro. Die Höhe der Entschädigungskosten, die im Enteignungsverfahren festgestellt werden und die auch die Höhe der Verfahrenskosten beeinflussen, können erst im Laufe des Verfahrens konkretisiert werden. Für die Entschädigung ist insgesamt eine Summe von 2,0 Millionen Euro eingestellt worden. Auch für die Kosten des Verfahrens bei der Enteignungsbehörde, die gemäß § 121 Baugesetzbuch in jedem Fall die Landeshauptstadt Potsdam zu tragen hat und die weiteren Verfahrenskosten, wurden ausreichend Finanzmittel eingestellt. Eine Konkretisierung ist auch hier erst im Laufe des Verfahrens möglich.
Potsdam, 03.11.2011Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
