Neue Vorschriften für Urlaub mit Haustieren
Urlaubszeit ist Reisezeit. Viele möchten ihre Haustiere mit in die ausländische Urlaubsregion nehmen. Ab 1. Juli 2011 gelten dafür neue Bestimmungen, die zu beachten sind. So müssen Heimtiere auf Reisen einen Micro-Chip tragen, wenn sie nach diesem Stichtag zum ersten Mal gekennzeichnet wurden. Diese und weitere wichtige Hinweise sind im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter bmelv.de nachzulesen.
Reisefreudige Haustierhalter sollten vor dem Start in den Urlaub auf aktuelle und vollständige Dokumente für ihre Tiere achten. Dazu gehört ein Heimtierausweis, der die Identität des Tieres und die rechtmäßige Haltung bestätigt.
Das oben genannte Internetangebot gibt Informationen zu nationalen und internationalen Vorschriften zum Schutz vor einer Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten beim reisen mit Tieren.
Zudem erleichtern Checklisten für Reisen mit Hund, Katze, Kaninchen bis hin zu Vögeln die Urlaubsvorbereitung. Ergänzt wird das Angebot durch Tipps für einen tierschutzgerechten Transport. Es wird darauf verwiesen, dass pro Person höchstens fünf Katzen oder Hunde mitgenommen werden dürfen. Sollen mehr Tiere mitgenommen werden oder Tiere den Besitzer wechseln, sind besondere Bestimmungen zu beachten.
Besonderes Augenmerk ist auf die Regelungen zum Impfschutz zu legen, die je nach Reiseland variieren können.
Bei der Wiedereinreise oder beim Mitbringen von Tieren aus dem Ausland sind neben den Regelungen zum Grenzveterinärdienst auch die zollrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Potsdam, 12.07.2011Veröffentlicht von:
MUGV
