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Potsdam, 13.07.2011

Europäischer Sozialfonds: 69 Millionen Euro an Brandenburg

Erleichterung in Brandenburg: In der Landeskasse sind heute 69 Millionen Euro von der EU aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eingegangen. Arbeitsminister Günter Baaske: „Das ist sehr erfreulich. Wir haben schwierige Probleme gelöst, eine Etappe erfolgreich beendet, aber die Arbeit ist noch nicht zu Ende. Brandenburg kann nun wieder regelmäßig ESF-Gelder für die Arbeitsförderung beantragen.“

Dieser Betrag in Höhe von genau 69.245.998,64 Euro ist die erste Überweisung, nachdem die EU-Kommission Ende 2009 bei der LASA Brandenburg GmbH Fehler bei der technischen Abwicklung von ESF-Fördermitteln festgestellt hatte. Daraufhin hatte das Land keine Zahlungsanträge mehr gestellt. Der jetzt bediente Antrag wurde Ende 2010 gestellt; ein weiterer soll noch im Sommer folgen. Baaske: „Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der LASA, im Arbeitsministerium und im Finanzministerium für ihren langwierigen und starken Einsatz.“

Der Europäische Sozialfonds ist einer der Strukturfonds der EU und ein wichtiges Finanzierungsmittel für die Beschäftigungspolitik. Mit ihm sollen Qualifikationen und Mobilität der Menschen in Europa verbessert werden. In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 erhält Brandenburg rund 620 Mio. Euro aus dem ESF. Baaske betonte: „Durch die Zahlungsunterbrechung hat Brandenburg kein Geld aus dem ESF verloren. Wir können die kompletten 620 Mio. Euro verwenden.“

Die Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH setzt im Auftrag des Arbeitsministeriums Fördermittel aus dem ESF um. Die EU-Kommission hatte festgestellt, dass im internen Erfassungssystem teilweise zu hohe oder zu niedrige Beträge eingegeben wurden, die zu fehlerhaften Meldungen führten. Die Verwendung der ESF-Fördermittel war aber korrekt. Es kam zu keinen fehlerhaften Zahlungen an Fördermittelempfänger.

Derzeit führt das Arbeitsministerium Gespräche mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) über die Möglichkeit, dass die ESF-Gelder künftig über die ILB abgerechnet werden. Dies erfolgt durch die ILB bereits für den Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen, die im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) gefördert werden.

Potsdam, 13.07.2011

Veröffentlicht von:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Info Potsdam Logo 2011-07-13 12:32:35 Vorherige Übersicht Nächste


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