Neubau von Mietwohnungen wird wieder gefördert
Im Land Brandenburg gibt es wieder eine Förderung für den Neubau von Mietwohnungen. Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger rief heute in Potsdam einen Wettbewerb für erste Modellprojekte des neuen Programms aus. Bis 2013 sollen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich um Bundesmittel, die nicht vom Land kofinanziert werden müssen und daher nicht von der Haushaltssperre betroffen sind. Rund 1000 Wohnungen könnten so neu entstehen.
Jörg Vogelsänger: „Wir brauchen in moderatem Umfang wieder eine Neubauförderung. Erste konkrete Projekte gibt es in Potsdam, Cottbus und Wittenberge. Auch in schrumpfenden Städten kann eine Investition in neue Mietwohnungen Sinn machen. Oft fehlen trotz Leerstand bestimmte Segmente wie zum Beispiel innenstadtnahe und generationengerechte Wohnungen zu bezahlbaren Preisen. Alle Ober- und Mittelzentren können sich am Wettbewerb beteiligen.“
Die Förderung für den Neubau von Mietwohnungen war vor einigen Jahren eingestellt worden, weil angesichts der demografischen Entwicklung und wachsenden Leerstands kein Bedarf mehr bestand. Inzwischen gibt es aber vor allem in den Berlin nahen Kommunen, besonders in Potsdam, wieder Bedarf an günstigem Wohnraum. Auch in schrumpfenden Städten kann es Bedarf geben, die Innenstädte mit gefördertem Mietwohnungsneubau zu stärken, zum Beispiel um innerstädtische Baulücken zu schließen.
Gefördert werden Wohnungsunternehmen oder Bauträger, die Mietwohnungen in den Städten neu bauen. Bis 15. Oktober müssen die Bewerbungen beim Ministerium eingehen. Im November entscheidet eine Jury, welche Projekte gefördert werden. Die Vorhaben sollen städtebauliche Missstände beseitigen, generationengerecht - also weitgehend barrierefrei - sein und energetisch Maßstäbe setzen durch Isolierung oder Nutzung regenerativer Energien.
Mindestens 25 Prozent der neuen Wohnungen müssen preisgünstig angeboten werden (Belegungsbindung): Im „Speckgürtel“ nicht teurer als 5,50 Euro pro Quadratmeter und 4,60 Euro außerhalb. Je mehr belegungsgebundene Wohnungen angeboten werden, desto höher ist die Förderung über ein zunächst zinsloses Darlehen mit zweiprozentiger Tilgung.
Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg
