NABU: Flächendeckende Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners sehr bedenklich
Die Naturschutzverbände BUND und NABU sind grundsätzlich gegen eine flächendeckende Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit Pflanzenschutzmitteln im Wald mittels der Ausbringung durch Befliegung.
Zwar wirken die verwendeten Mittel wie Dipel ES, welches im Darmtrakt von Spinnerarten wirkt, jedoch für Eulenarten ungefährlich ist, oder aber auch Dimilin als ein Häutungshemmer teilselektiv. Aber alle bisher bekannten Mittel greifen auch immer in das ökologische Wirkungsgefüge ein. Dabei sind die Auswirkungen auf die Biozönose und andere Arten nicht ausreichend untersucht. Selbst die Bundesregierung hat im September 2009 in einer Antwort auf eine kleine Anfrage eingeräumt, dass „… zum Pflanzenschutzmittel Dipel ES keine direkten Untersuchungen zu den Gesundheitsauswirkungen am Menschen …“ vorliegen.
„Durch den flächendeckenden Einsatz von Dipel ES geht man leichtfertig das Risiko ein, dass Resistenzen gegen das Mittel entstehen, womit keinem langfristig geholfen ist“, ermahnt Christine Arndt, Referentin für Baumschutz beim BUND Brandenburg. Katharina Weinberg, Landesgeschäftsführerin des NABU Brandenburg, gibt außerdem zu bedenken: „Die empfindlichen Lebensgemeinschaften im Wald werden durch solche Pestizide geschädigt, wobei hier nicht nur die Gemeinschaften der Falterarten etc. gemeint sind, sondern auch raupenfressende Vögel. Diese werden zwar nicht direkt durch das Gift geschädigt, aber durch das Absterben der Nahrung besteht die Gefahr des Verhungerns zumindest ihrer Brut.“
In Siedlungsbereichen, in denen durch den Eichenprozessionsspinner Probleme auftreten, ist nach Meinung der Naturschutzverbände in erster Linie die mechanische Bekämpfung der chemischen vorzuziehen. In der Praxis hat sich hierbei das Absaugen und anschließende Verbrennen der Nester durch Fachfirmen als sicherste Methode bewährt, da hier die gefährlichen Raupenhärchen, welche auch nach dem Tod der Raupe noch jahrelang aktiv sind, vollständig entfernt werden.
„Erst wenn diese Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um die durch den Eichenprozessionsspinner verursachten Probleme zu mindern, kann in Ausnahmefällen bei akuter Bedrohung der Einsatz von biologischen Präparaten wie Dipel ES in Betracht gezogen werden“, betonen Arndt und Weinberg. Hierbei ist jedoch die Ausbringung vom Boden aus vorzuziehen, welche entgegen der Behauptung des Landwirtschaftsministers Jörg Vogelsänger auch in Siedlungsbereichen und Alleen bis 2021 zugelassen ist, weil so eine räumlich sehr begrenzte Behandlung und dadurch eine Reduzierung der Auswirkungen möglich ist.
Die Mittel Dimilin und Karate Forst dürfen in den Augen von BUND und NABU überhaupt nicht eingesetzt werden, da diese auch auf viele andere Schmetterlingsarten wirken, während die Anwendung des Mittels Margosa schon deshalb abgelehnt wird, weil die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mit solchen Nematoden noch nicht ausreichend untersucht wurde.
Potsdam, 26.03.2013Veröffentlicht von:
NABU Landesverband Brandenburg e.V.
