Landtag beschließt Novelle des ÖPNV-Gesetzes Vogelsänger: „Eines der modernsten Gesetze bundesweit“
Der Landtag hat gestern nach zweiter Lesung die Novelle des ÖPNV-Gesetzes beschlossen. Für die Infrastruktur von Straßenbahnen und Elektrobussen mit Oberleitungen wird es ebenso mehr Geld geben wie für Rufbusse. Die Kooperation verschiedener Verkehrsunternehmen bekommt schon bei der Planung von Angeboten mehr Gewicht.
Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger: „Unser ÖPNV-Gesetz ist wieder eines der modernsten bundesweit. Wir wollten das Gesetz weiter entwickeln und einige Stellschrauben verändern, auch um Bürokratie abzubauen. Jetzt haben alle Beteiligten Planungssicherheit.“
Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft. Das Land Brandenburg hat in einer Finanzierungsreform des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) 2005 die bis dahin zersplitterten ÖPNV-Fördermittel bei den gesetzlichen Aufgabenträgern weitgehend zusammengeführt. Seitdem beträgt die pauschalierte Zuweisung an die kommunalen Aufgabenträger 83 Millionen Euro im Jahr. Diese Summe wird um zwei Millionen auf 85 Millionen Euro jährlich erhöht.
Seit 2005 wurden zudem durchschnittlich rund 4,6 Millionen Euro pro Jahr Fördermittel für die Infrastruktur von Straßenbahnen und Oberleitungsbussen ausgereicht. Diese Einzelfallförderung wird in das System der erfolgsorientierten Zuweisung ab 2014 integriert. Das jährliche Fördervolumen wird auf 5 Millionen Euro (zusätzlich zu den 85 Millionen Euro) aufgestockt und den betroffenen kommunalen Aufgabenträgern pauschal zugewiesen.
Zweitens soll die Zusammenarbeit der kommunalen Aufgabenträger bei grenzüberschreitenden Verkehren gestärkt werden. Das Gesetz schreibt vor, schon bei der Planung von Angeboten die Abstimmung mit dem Nachbarlandkreis oder der kreisfreien Nachbarstadt zu suchen.
Ebenfalls neu: Gestärkt werden Rufbusse und Anrufsammeltaxis in Gebieten und in Tageszeiten mit geringer Nachfrage – die so genannten „alternativen Bedienformen“. Ziel ist es, bedarfsgesteuerte Angebote stärker zu fördern. Dies geschieht außerhalb des ÖPNV-Gesetzes unter Einsatz weiterer Regionalisierungsmittel. Das Ministerium schätzt den Bedarf hierfür vorläufig mit 300.000 bis 400.000 Euro pro Jahr ein.
Brandenburg verzeichnet im ÖPNV – wie auch im gesamten Gebiet des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg – seit Jahren steigende Fahrgastzahlen: So wurden 2013 mehr als 1,3 Milliarden Fahrgäste (täglich 3,5 Millionen) in Berlin und Brandenburg gezählt.
Im Fahrplanzeitraum 2013/2014 werden im Land Brandenburg insgesamt über 35 Millionen Zugkilometer bestellt - ein Rekordwert, wie Vogelsänger betont.
Vogelsänger: „Ziel des Landes ist es, unter den gegebenen Rahmenbedingungen einen attraktiven, für die Nutzer bezahlbaren öffentlichen Personennahverkehr anzubieten. Die Herausforderung ist, die vorhandenen Regionalisierungsmittel, die Mittel der Steuerzahler sind, so effektiv wie möglich für ein attraktives ÖPNV-Angebot in unserem Land einzusetzen.“
Potsdam, 27.02.2014Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
