Kostenloses Schulessen in Potsdam weiter möglich
Die Potsdamer Härtefallregelung für kostenloses Mittagessen in Kitas, Schulen und Horten ist weiter möglich. Auch der Eigenanteil von einem Euro, sofern die Stadt Potsdam ihn übernimmt, wird nicht zur gleichzeitigen Kürzung der Grundsicherung führen. Das geht jetzt aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Andrea Wicklein (SPD) hervor.
"Ich begrüße diese überfällige Klarstellung", freut sich Andrea Wicklein. "Viel zu lange hat die Bundesregierung die Betroffenen Eltern und Kinder im Unklaren gelassen. Nun steht endlich fest, dass freiwillige Leistungen von Städten und Gemeinden auch künftig bestehen bleiben können, ohne dass den Betroffenen auch noch die Grundsicherung gekürzt wird. Das ist eine gute Nachricht für die rund 450 Potsdamer Schülerinnen und Schüler, die schon jetzt von der fortschrittlichen Potsdamer Härtefallregelung für kostenloses Schulessen profitieren."
Nach Auskunft der Bundesregierung bleibt die entscheidende Passus in der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung bestehen. Darin ist geregelt, dass Verpflegung für Kinder und Jugendliche nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Diese Verordnung war bereits 2009 vom damaligen SPD-Bundesarbeitsminister Olaf Scholz erlassen worden und stellt seitdem die rechtliche Grundlage für das kostenlose Schulessen auch der Stadt Potsdam dar.
In der Praxis komme es, so der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Ralf Brauksiepe, "nicht darauf an, ob die Kommune die Mittagsverpflegung selbst ausgibt oder einen Dienstleister (Caterer) beauftragt und den Eigenanteil von einem Euro pro gefördertem Kind und Mittagessen übernimmt."
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SPD Potsdam
