3. Deutscher Sozialgerichtstag in Potsdam
Justizminister fordert auf dem Deutschen Sozialgerichtstag Änderungen bei der Hartz-IV Gesetzgebung
Schöneburg: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ein soziales Grundrecht auf Gewährung eines Existenzminimums postuliert. Die Bundesregierung wird dieser Vorgabe durch ihre intransparenten und unsozialen Regelungen, die den Betroffenen gerade keine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen, nicht gerecht. Ich fordere die Bundesregierung auf, dies zu ändern, denn Sozialrechte als Menschenrechte gelten insbesondere für die Schwachen unserer Gesellschaft.“
Brandenburgs Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg spricht auf dem 3. Deutschen Sozialgerichtstag in Potsdam.
In Potsdam findet am 18. und 19. November 2010 der 3. Deutsche Sozialgerichtstag unter dem Motto „Sozialrecht als Menschenrecht“ statt. Justizminister Dr. Schöneburg wurde eingeladen, ein Grußwort zu halten.
In seiner Rede machte Schöneburg deutlich, dass es vor allem die internationalen Standards, wie der „Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ und das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ sind, in denen die Anerkennung der Sozialrechte als soziale Menschenrechte verankert ist.
Schöneburg: „Es ist heute die zutreffende und herrschende Meinung, dass die sozialen Rechte auch individuelle Menschenrechte sind. Daraus folgt, dass diese Menschenrechte unmittelbare, individuell einklagbare Verpflichtungen der Staaten setzen. Dies schlägt auch auf die Bundesrepublik und ihre Gesetzgebung durch.“
In diesem Zusammenhang kritisierte Schöneburg erneut die handwerklichen und inhaltlichen Fehler der Bundesregierung bei der Hartz-IV Gesetzgebung. „Es steht zu befürchten, dass die komplizierten, für die Bürger kaum nachvollziehbaren Regelungen zu einer Klageflut führen, die unsere Sozialgerichte kaum wird bewältigen können. Dies gilt vor allem für die vorgesehene Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen. Schon die Behörden haben erhebliche Schwierigkeiten, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen."
Nach Auffassung von Schöneburg muss die vom Bundeskabinett beschlossene Neuregelung von Hartz-IV umgehend nachgebessert werden. Die Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen und unklaren Regelungen u.a. bei der Lernförderung werden den Grundsätzen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht gerecht. Daneben erfolgt die Festsetzung der Leistungshöhe nach kaum nachvollziehbaren Methoden und ohne die Möglichkeit einer lückenlosen Überprüfbarkeit der Berechnung. Insbesondere hinsichtlich der Hartz-IV Leistungen für Kinder ist es fraglich, ob die Bundesregierung der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen hat.
Schöneburg: „Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ein soziales Grundrecht auf Gewährung eines Existenzminimums postuliert. Die Bundesregierung wird dieser Vorgabe durch ihre intransparenten und unsozialen Regelungen, die den Betroffenen gerade keine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglichen, nicht gerecht. Ich fordere die Bundesregierung auf, dies zu ändern, denn Sozialrechte als Menschenrechte gelten insbesondere für die Schwachen unserer Gesellschaft.“
Veröffentlicht von:
Ministerium der Justiz Brandenburg
