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Potsdam, 16.03.2011

Kostenfreies Essen in Kitas in Schulen nicht gesichert

Noch ist die Potsdamer Härtefallregelung für kostenfreies Mittagessen in Kitas, Schulen und Horten möglich. Darauf weist SPD-Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein hin.

Grundlage, so Wicklein, ist die aktuelle Arbeitslosengeld-II-Verordnung. Darin sei geregelt, dass Verpflegung für Kinder und Jugendliche nicht als Einkommen berücksichtigt werde. Diese Verordnung sei bereits seit 2009 vom damaligen SPD-Bundesarbeitsminister Olaf Scholz erlassen worden und stelle nach wie vor die rechtliche Grundlage für das kostenfreie Schulessen der Stadt Potsdam dar.

Gleichzeitig kritisiert Andrea Wicklein das Durcheinander innerhalb der Bundesregierung: "Die Potsdamer Sozialbeigeordnete Elona Müller-Preinesberger hat völlig zu Recht auf die unsichere Situation hingewiesen. Aber anstatt für Aufklärung zu sorgen, geht das Durcheinander innerhalb der Bundesregierung weiter. Während die Umweltstaatssekretärin Katherina Reiche (CDU) das kostenfreie Schulessen weiter für möglich hält, vertritt das zuständige Bundesarbeitsministerium die Auffassung, dass dieser eine Euro Eigenanteil, sofern er von Städten und Gemeinden übernommen wird, bei der Berechnung der Leistungsgewährung als Einkommen zu berücksichtigen ist."

Andrea Wicklein: "Ich verlange eine zügige Klarstellung der Bundesregierung. Die Unsicherheit bei bedürftigen Kindern und Familien muss beendet werden. Ich lege großen Wert darauf, dass diese Kinder und Jugendlichen auch künftig die Härtefallregelung nutzen können, ohne dass ihnen die Grundsicherung gekürzt wird. Das geht aber nur, wenn die Bundesregierung an der entsprechenden Regelung in der Arbeitslosengeld-II-Verordnung festhält."

Mit einer Frage an die Bundesregierung will die SPD-Politikerin deshalb wissen, ob die Bundesregierung an der geltenden Regelung in der Arbeitslosengeld-II-Verordnung festhält und ob damit auch die Härtefallregelungen von Städten und Gemeinden künftig bestehen bleiben können. Allein 450 Potsdamer Schüler erhalten aktuell kostenfreies Schulessen.


Anfrage MdB Andrea Wicklein an die Bundesregierung:

1. Inwiefern will die Bundesregierung nach dem Beschluss über das Bildungs- und Teilhabepaket auch künftig sicherstellen, dass der Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kitas, Schulen und Horten von einem Euro, sofern Städte und Gemeinden diesen in Härtefallen übernehmen, auf der Grundlage des § 1, Absatz 11 der Arbeitslosengeld-II/Sozialgeld-Verordnung bei der Berechnung der Leistungsgewährung nicht leistungsmindernd zu berücksichtigen ist?

2. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer durch Staatssekretär Gerd Hoofe (BMAS) am 20. Dezember 2010 in seiner Antwort auf die Frage von MdB Daniela Kolbe vertretenen Auffassung (Drs. 17/4326), dass freiwillige Angebote von Städten und Gemeinden, wie die Übernahme des letzten Euro ohne gleichzeitige Leistungsminderung, weiterhin möglich bleiben?

Potsdam, 16.03.2011

Veröffentlicht von:
SPD Potsdam

Info Potsdam Logo 2011-03-16 08:14:23 Vorherige Übersicht Nächste


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