Kommunalaufsicht genehmigt Potsdamer Nachtragshaushalt
Am 28. September 2011 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Nachtragssatzung zum Haushalt 2011 der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen, mit der Mehrausgaben im Investitionsprogramm festgesetzt werden. Diese Mittel dienen vor allem der Sanierung der Humboldtbrücke (Landesstraße L 40), deren 2. Bauabschnitt aus finanziellen Gründen bisher nicht gestartet werden konnte. Dessen Kosten betragen ca. 22 Mio. Euro, wovon 8,862 Mio. Euro auf den Eigenanteil der Stadt entfallen. Dafür ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5 Mio. Euro erforderlich, die der Genehmigung der Kommunalaufsicht bedurfte.
Mit Bescheid vom 11. November 2011 hat das Innenministerium nun die kommunalaufsichtliche Genehmigung erteilt, die jetzt im Rathaus eingegangen ist. Der Genehmigungsbescheid enthält einige Auflagen, die unter anderem Prüfaufträge zum möglichen Verzicht oder der Verschiebung anderer Investitionsvorhaben in den Jahren 2012 und 2013 enthalten.
Aufgrund der Genehmigung kann der Nachtragshaushalt jetzt öffentlich bekannt gemacht und damit rechtswirksam werden. Damit ist Haushaltssicherheit für das Bauvorhaben Humboldtbrücke gegeben, und die europaweite Ausschreibung kann in Kürze beginnen.
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
