Kongsnaes: Klage gegen Baugenehmigung abgewiesen
Der Eilantrag der Anlieger in der Schwanenallee gegen die Baugenehmigung zur Sanierung des landseitigen Bootshauses der ehemaligen Matrosenstation ist mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam abgelehnt worden.
In der Begründung zu diesem Beschluss macht die 4. Kammer des VG Potsdam deutlich, dass die Klage der Anwohner gegen die erteilte Baugenehmigung aller Voraussicht nach keinen Erfolg haben wird und lehnt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage ab. Eine Verletzung nachbarschützender Belange wird durch die erteilte Baugenehmigung nicht erkannt, so dass der Bauherr nunmehr in der Lage ist, sein Vorhaben zur Sanierung des Bootshauses gemeinsam mit den anderen Gebäuden auf dem Grundstück in der Schwanenallee umzusetzen.
Die Landeshauptstadt Potsdam begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und geht von einer größtmöglichen Rechtssicherheit für die umfangreiche Investition an diesem Standort aus.
Die noch ausstehenden Baugenehmigungen für die Ventehalle und die Steganlage auf der Wasserseite der Schwanenallee befinden sich in der Endbearbeitung. Das Beteiligungsverfahren ist abgeschlossen, die daraus resultierenden Änderungen der Planunterlagen werden durch den Bauherren in der kommenden Woche durchgeführt, so dass die beiden Baugenehmigungen im Laufe des Monats Juni 2012 erteilt werden können.
Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
2012-06-09 2012-06-09 23:18:50 Vorherige Übersicht Nächste