Klara Geywitz erläutert neues Petitionsgesetz
In der vergangenen Woche hat der Landtag einstimmig das neue Petitionsgesetz verabschiedet. Eine der maßgeblichen Veränderungen ist die neu geschaffene Möglichkeit, Petitionen künftig auch auf elektronischem Wege einreichen zu können. Dazu erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Klara Geywitz: „Durch das neue Petitionsgesetz wird der Landtag noch bürgernäher. Künftig reicht die einfache E-Mail mit klaren Absenderdaten aus, um eine Petition im Brandenburger Landtag einzureichen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Papier und Portokosten.“
Als besonders erfreulich empfindet es Geywitz, dass der Landtag die Gesetzesänderung einstimmig verabschiedet hat. Sie sagte: „So kurz vor Weihnachten ist es einfach auch ein schönes Signal an unsere Bürgerinnen und Bürger. Ich würde mir wünschen, wir könnten etwas von dieser versöhnlichen Stimmung mit ins neue Jahr nehmen. Opposition muss ja nicht immer nur destruktiv und lautstark sein.“
Hintergrund: Gemäß Artikel 24 der Verfassung des Landes Brandenburg hat jeder das Recht, „sich einzeln oder gemeinschaftlich mit Anregungen, Kritik und Beschwerden an den Landtag, die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften und jede sonstige staatliche oder kommunale Stelle zu wenden. Es besteht Anspruch auf Bescheid in angemessener Frist." Wer mit Maßnahmen oder Entscheidungen von Behörden des Landes oder von Behörden, die der Aufsicht des Landes unterliegen nicht einverstanden ist, kann sich an den Petitionsausschuss des Landtages wenden. Der Ausschuss wird die Entscheidungen überprüfen und - gegebenenfalls - auf Änderungen, auf Aufhebung oder auch auf den Erlass unterbliebener Entscheidungen hinwirken. Allerdings hat der Ausschuss gegenüber den Behörden kein Weisungsrecht, er kann ihnen nur empfehlen, bestimmte Entscheidungen zu treffen oder zu unterlassen.
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SPD Potsdam
