Entscheidung zu Ladenöffnungszeiten enttäuschend
Die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg und der Handelsverband Berlin-Brandenburg e. V. (HBB) bedauern, dass das Land Brandenburg nicht die Kraft für eine kundenorientierte und wirtschaftsfreundliche Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes gefunden hat. Mit dem Beschluss des Landtages, in Brandenburg weiterhin nur sechs verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zuzulassen, besteht im Vergleich zu den zehn verkaufsoffenen Sonntagen in Berlin auch künftig eine Spaltung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg.
Die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumten Spielräume bei der Gestaltung von Sonntagsöffnungszeiten wurden mit dem novellierten brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz nicht ausgeschöpft, so dass der brandenburgische Gesetzgeber zum wiederholten Mal den Ansprüchen an einen modernen Wirtschaftsstandort nicht gerecht wurde.
Das novellierte Ladenöffnungsgesetz wird auch künftig zu spürbaren Kaufkraftabflüssen aus Brandenburg und somit zu einem enormen Wettbewerbsnachteil gegenüber den Berliner Kaufleuten führen. Die Anpassung des Brandenburger Ladenöffnungsgesetzes an die Berliner Regelungen hätte den Innenstädten eine zusätzliche Belebung gebracht, welche dringend notwendig gewesen wäre. Die Erhöhung der Strafgelder für Händler bei Verstößen um bis zu 900 Prozent sind in der augenblicklichen wirtschaftlichen Situation niemandem zu vermitteln.
„Das Land nimmt sehenden Auges die Benachteiligung von über 55.000 brandenburgischen Händlern gegenüber ihren Berliner Kollegen in Kauf. Im Berliner Umland ist kaum vermittelbar, warum auf der Berliner Straßenseite die Läden geöffnet haben, während auf der anderen Seite die Kunden vor verschlossen Türen umkehren müssen“, sagt Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus, die das Thema federführend in der Landesarbeitsgemeinschaft der brandenburgischen IHKs betreut.
„Die Koalition hat sich gegen neue Spielräume und für mehr Einschränkungen entschieden, obwohl das Urteil von Karlsruhe beide Optionen für unsere Region enthalten hat. Diese Entscheidung gegen mehr Freiheit schmerzt und gefährdet Arbeitsplätze in Brandenburg. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass die brandenburgischen Kaufleute nicht schlechter behandelt werden als ihre Berliner Kollegen!“, so Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des HBB.
Hintergrund:
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 war das Berliner Ladenöffnungsgesetz in wenigen Teilen für verfassungswidrig erklärt worden. Die Richter in Karlsruhe bemängelten, dass in Berlin die Läden bisher an allen vier Adventssonntagen ohne besonderen Anlass hintereinander öffnen durften. Vor diesem Hintergrund wurde eine Novellierung der Ladenöffnungsgesetze in Berlin und in Brandenburg notwendig. In Berlin erfolgte die Anpassung des Gesetzes bereits im Oktober 2010.
Berliner Ladenöffnungsgesetz:
Die Neufassung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes vom 23. Oktober 2010 regelt, dass an maximal 10 Sonntagen pro Jahr die Läden öffnen dürfen, wobei grundsätzlich keine 2 Sonntage unmittelbar aufeinander folgen dürfen. Acht der verkaufsoffenen Sonntage werden zentral für ganz Berlin festgelegt. Zwei weitere Sonntage können die Unternehmen bei besonderen Anlässen wie u.a. Straßenfesten oder Firmenjubiläen frei wählen.
Brandenburger Ladenöffnungsgesetz:
Die aktuell beschlossene Neufassung des Brandenburger Ladenöffnungsgesetzes sieht auch weiterhin nur maximal sechs verkaufsoffene Sonntage pro Jahr vor, wonach mehr als zwei Sonn- oder Feiertage innerhalb von vier Wochen nicht frei gegeben werden dürfen. Das Gesetz gilt ab 1.1.2011
Veröffentlicht von:
IHK Potsdam
