Handwerkskammer fordert Wegfall der Energiesteuer
Kaum noch ein Handwerksbetrieb wird in Zukunft eine ermäßigte Stromsteuer erhalten, wenn es nach den Vorstellungen der Bundesregierung geht, wie sie im Haushaltsbegleitgesetz 2011 geplant sind.
Um in den Jahren 2011 und 2012 die Steuereinnahmen um 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen, soll der bisherige Sockelbetrag von 25.000 kWh fast verfünffacht werden, ab dem Unternehmen eine Steuerermäßigung erhalten. Auch größere Handwerksbetriebe aus stromintensiven Gewerken wie Tischler, Metallbauer, Fleischer oder Bäcker haben bis jetzt diese Steuersubvention nutzen können.
Damit dürfte künftig Schluss sein, denn Handwerksunternehmen haben selten einem Stromverbrauch von mehr als 122.000 kWh, so dass nahezu alle Handwerksbetriebe künftig auf eine ermäßigte Stromsteuer verzichten müssten. 51 Prozent der betroffenen Betriebe werden dagegen in Abhängigkeit von ihrem Stromverbrauch 50 bis 250 Prozent mehr Stromsteuer als bisher bezahlen müssen.
Die Handwerkskammer Potsdam fordert, die Verschärfung der Ökosteuer so nicht umzusetzen, sondern zur Entlastung aller Handwerksbetriebe eine Freigrenze einzuführen, bis zu deren Erreichen überhaupt keine Stromsteuer fällig wird. „Dadurch käme es zu einer tatsächlichen Motivation bei unseren Unternehmen, den Stromverbrauch durch innovative Investitionen möglichst unter einer Freigrenze von z. B. 10.000 bis 15.000 kWh zu halten“, erklärt Wolfgang König, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam. „Das würde kleinen Unternehmen helfen und dem Umweltschutz dienen.“
Hintergrund:
Durch die Einführung der Ökosteuer im Jahr 1999 wurde der Stromverbrauch mit einer zusätzlichen Stromgebühr von 2,05 Cent/kWh belastet. Schon damals war der Gedanke, die Umwelt durch einen geringeren Energieeinsatz zu schonen, mit dem Streben nach höheren Steuereinnahmen für den Staat verbunden. Diese verbrauchsabhängige Steuer muss von allen Betrieben gezahlt werden. Um Wettbewerbsnachteile vor allem innerhalb der EU zu vermeiden, sollte die deutsche Industrie durch Steuerbegünstigungen teilweise wieder entlastet werden. Dies geschieht durch den eingeführten Sockelbetrag in Höhe von 25.000 kWh pro Jahr. Praktisch wurde jede kWh, die über diesen Sockelbetrag hinaus verbraucht wurde, nur mit 1,23 Cent kWh belastet. Es handelt sich so um eine Subventionierung von 0,82 Cent pro kWh.
Veröffentlicht von:
Handwerkskammer Potsdam
