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Potsdam, 07.05.2010

Griebnitzsee-Gutachten bestätigt Position der Landeshauptstadt

Die Landeshauptstadt Potsdam hat ein Gutachten des renommierten Finanz- und Verwaltungswissenschaftlers Prof. Joachim Wieland zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf von bundeseigenen Grundstücken am Griebnitzsee vorgestellt. Darin bestätigt Professor Wieland das Vorhaben Potsdams, den Uferweg am Griebnitzsee mit Hilfe des Ankaufs von Bundesgrundstücken an die Landeshauptstadt offenzuhalten, als rechtlich einzig gängigen Weg. Wieland besitzt einen Lehrstuhl für Verwaltungswissenschaften in Speyer und stellte das Gutachten zusammen mit Potsdams Bürgermeister Burkhard Exner vor. Exner hofft, dass der Bund jetzt auf die Landeshauptstadt Potsdam zugeht.

Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs sagte: „Ich freue mich über diese rechtliche Einschätzung. Sie bestätigt unser Anliegen, den Uferweg am Griebnitzsee für die Allgemeinheit freizuhalten. Jetzt ist das Bundesfinanzministerium gefordert, uns bei diesem Vorhaben zu unterstützen und uns die nötigen Grundstücke dafür zu verkaufen." Der Bund hatte die Grundstücke schon vor Jahren angeboten. Gemeinsam mit der Landeshauptstadt Potsdam war daraufhin ein Wertermittlungsgutachten erstellt worden. Ein ausverhandelter Kaufvertrag kam aber nicht zustande, weil sich der Bund plötzlich anders entschied.

In der 22-seitigen Stellungnahme kommt Professor Wieland zum Ergebnis, dass ein Verkauf von Grundstücken an die Landeshauptstadt, wie es beabsichtigt war, den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein Verkauf an private Dritte verletze dagegen die Bundeshaushaltsordnung. Professor Wieland bezeichnete dies als „verfehlte Überbetonung des Ökonomischen". Die Absicht der Landeshauptstadt, der Allgemeinheit den Zugang zum Griebnitzsee freizuhalten bzw. zu eröffnen, wird nach gutachterlicher Meinung von Wieland durch die Verfassung des Landes Brandenburg und das Bundesnaturschutzgesetz gestützt. „Das Verfassungsgebot der Bundestreue verpflichtet den Bund, von ihm selbst nicht benötigte Grundstücke zunächst Ländern und Kommunen zur Verwirklichung der von ihnen verfolgten öffentlichen Zwecke zu dem im Wertermittlungsverfahren ermittelte Verkehrswert anzubieten, bevor er das Grundstück auf dem freien Grundstücksmarkt anbietet."

Potsdam, 07.05.2010

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2010-05-07 08:49:02 Vorherige Übersicht Nächste


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