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Potsdam, 07.02.2013

Geldwäsche ist nicht nur für Banken ein Thema

Mit mehr Aufklärung will Brandenburg den Wirtschaftsstandort vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schützen. Zur Bewältigung dieser Aufgabe stellt das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten in seinem Internetauftritt Informationen für kleine und mittelständische Unternehmen zur Verfügung. „Diese Informationen sollen für das Thema Geldwäsche sensibilisieren, bestehende Informationslücken  schließen und Unternehmen helfen, eigene Vorkehrungen und Sicherungsmaßnahmen zu treffen“, sagte Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers.

„Das Geldwäschegesetz verpflichtet entgegen der landläufigen Meinung nicht nur Banken, sondern auch Unternehmen aus dem Nichtfinanzsektor wie beispielsweise Güterhändler und Immobilienmakler zu besonderer Sorgfaltspflicht im Umgang mit ihren Kunden“, erklärte der Minister. Von Geldwäsche – dem Einschleusen von Vermögenswerten aus Straftaten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf –  sind gerade in Deutschland nicht mehr nur Kreditinstitute betroffen.

Experten beobachten, dass sich die Geldwäsche immer neue Wege erschließt und sich dabei auch immer neuer Methoden bedient. So greift die organisierte Kriminalität verstärkt auch auf kleine und mittelständische Unternehmen zurück, um ihre Gewinne aus Straftaten wie Drogenhandel, Diebstahl, Hehlerei, aber auch aus Bestechung reinzuwaschen. Durch hohe Bargeldzahlungen oder auch durch das Einbinden von Strohmännern im unbaren Zahlungsverkehr wird gegenüber Unternehmen die wahre Herkunft der Finanzmittel verschleiert. Die Täter nutzen dabei bestehende Informationslücken des Mittelstandes, der so zur ungewollten Hilfeleistung missbraucht werden kann.

Das Geldwäschegesetz, das auch die Finanzierung des Terrorismus verhindern soll, verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Geschäftspartner zu identifizieren und darüber auch Aufzeichnungen zu führen. Auch haben die im Geldwäschegesetz genannten Verpflichteten eigene organisatorische Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um einer möglichen Geldwäsche vorzubeugen. Den sich ändernden Methoden der Geldwäsche tritt der Gesetzgeber entgegen. So stimmte der Bundesrat in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2012 dem Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes zu. Darin wird unter anderem der Verpflichtetenkreis auf den Bereich des Onlineglücksspiels erweitert.

Potsdam, 07.02.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)

Info Potsdam Logo 2013-02-07 17:55:00 Vorherige Übersicht Nächste


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