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Potsdam, 23.12.2010

Fluglärm-Gebühr: Bretschneider verwundert über Grüne

Mit einiger Verwunderung hat Brandenburgs Infrastrukturstaatssekretär Rainer Bretschneider auf die vorgebrachte Forderung der märkischen Grünen zur Einführung einer fluglärmabhängigen Start- und Landegebühr für den künftigen BBI reagiert. Die Idee sei ganz hervorragend – und werde deshalb auch seit fast 20 Jahren erfolgreich am Flughafen Berlin-Schönefeld praktiziert, informierte Bretschneider die verkehrspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen in dieser Woche in einem Brief. Diese Lärmdifferenzierung werde auch in einer neuen Entgeltordnung für BBI zur Anwendung kommen.  
Bretschneider: „Gerade bei diesem sensiblen Thema kommt es darauf an, die Bürger zutreffend zu informieren.“ Insofern zeigte er wenig Verständnis für eine kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung, in der Grünen-Chef Benjamin Raschke „endlich Taten“ in Bezug auf lärmabhängige Gebühren von der Landesregierung eingefordert hatte. Hier wäre es angebracht gewesen, sich vorher über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen.

Tatsächlich werden Flugzeuge mit hohen Lärmemissionswerten je Start und Landung bereits seit Anfang der 90er-Jahre in Schönefeld  stärker zur Kasse gebeten als Maschinen mit vergleichsweise verträglichen Pegeln. Seit zwei Jahren wird  schärfer unterschieden. Je nach Lärmklasse werden veraltete Flieger in den Entgelten nach oben gestuft. Je Start und Landung sind so Gebühren von 20 Euro (Klasse 1, < 70,9 Dezibel) bis 1.680 Euro (Klasse 7, > 90 Dezibel) fällig.
Der Staatssekretär im Infrastrukturministerium weist zudem darauf hin, dass über diese Regelungen hinaus bei besonders lauten Flugzeugen Zuschläge bis zu 100 Prozent bei Flügen in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr berechnet werden, die jetzt in Schönefeld noch zulässig sind, wohingegen bei BBI in der Kernzeit von 0.00 – 5.00 Uhr von strengen Ausnahmen abgesehen nicht geflogen werden darf.

Potsdam, 23.12.2010

Veröffentlicht von:
MIL Brandenburg

Info Potsdam Logo 2010-12-23 14:12:13 Vorherige Übersicht Nächste


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