Festsetzung des Entwicklungsgebiets Krampnitz
Die Landeshauptstadt Potsdam hatte zur Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten des Kasernengeländes Krampnitz Vorbereitende Untersuchungen (VU) in Auftrag gegeben. Die Untersuchung ergab, dass die ganzheitliche Entwicklung von Krampnitz nur durch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme - wie beim Erfolgsmodell Bornstedter Feld - möglich ist. Die Voraussetzungen nach Baugesetzbuch (§§ 165 ff. BauGB) liegen vor.
Der Stadtverordnetenversammlung soll in der nächsten Sitzung am 8. Mai nunmehr ein Entscheidungsvorschlag über die räumliche Abgrenzung und förmliche Festsetzung des Entwicklungsbereichs vorgelegt werden. Der städtebauliche Entwicklungsbereich umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Flächen.
„Mit der Entwicklungsmaßnahme kann auf etwa 120 Hektar ein neues Zuhause für 3.800 Menschen in Potsdam entstehen. Und wir verwandeln zugleich eine ungenutzte Militärbrache mit erhaltenswertem Denkmalbestand in der Landeshauptstadt zu einem Stadtgebiet mit sozialer Infrastruktur und guter Verkehrsanbindung.", sagte Matthias Klipp Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bauen. „Das Gesamtkonzept richtet sich an unterschiedliche Ziel- und Nachfragergruppen und kann somit ein breites Spektrum des Potsdamer Wohnungsmarktes bedienen und eine ausgewogene soziale Mischung des zukünftigen Stadtteils sichern."
Das städtebauliche Konzept mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau sieht die Um- bzw. Wiedernutzung des denkmalgeschützten baulichen Bestandes der 3- geschossigen Wohnhäuser des Mannschaftsbereichs (Klinkerhöfe) vor. Die südlich angrenzende Wohnsiedlung mit bestehenden denkmalgeschützten Einfamilien- und Doppelhäusern soll im Zuge der Wiedernutzung in südlicher Richtung maßvoll baulich ergänzt werden.
Für den nördlichen Technikbereich ist das Konzept der Bebauung mit kleineren einzelnen Wohnvierten vorgesehen, die sich in der Entwurfsidee am Typ des märkischen Angerdorfes orientieren. Sie bilden kleine in sich geschlossene Bauabschnitte, die unabhängig, zeitlich flexibel und nachfrageorientiert realisiert werden können. Das flexible Konzept erlaubt eine Verschiebung der einzelnen Einheiten und kann somit auf aktuelle Erkenntnisse zu Baugrund, Altlasten, Bodenarchäologie und Naturschutz reagieren. Die erforderlichen sozialen Infrastruktureinrichtungen werden wohnortnah im Gebiet oder durch Ergänzung des Schulstandortes in Fahrland zur Verfügung gestellt und gewährleisten die entsprechende Versorgungsicherheit.
Eine wichtige Hürde muss jedoch noch genommen werden: Bei Abweichungen zwischen den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und den kommunalen Planungszielen besteht die Möglichkeit, ein besonderes Verfahren bei der Gemeinsamen Landesplanung zu beantragen (Zulassung einer Zielabweichung), um z. B. dringend erforderliche Wohnsiedlungsflächen zu entwickeln. Diesen Antrag hat die Landeshauptstadt Potsdam bereits gestellt. Die Entscheidung hierzu steht jedoch noch aus. Die Landeshauptstadt Potsdam geht jedoch von einem positiven Abschluss des Zielabweichungsverfahrens und der Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft aus.
Potsdam, 02.05.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam / Foto: POLO GmbH
