Landeshauptstadt begrüßt Verfassungsgerichtsurteil
Die Landeshauptstadt Potsdam begrüßt die Entscheidung des Landes-Verfassungsgerichts am Dienstag zur Finanzierung der Kitakosten. Das Gericht hat zur Verfassungsbeschwerde der vier kreisfreien Städte im Land Brandenburg geurteilt, dass die Kostenerstattungsregelung im Kindertagesstättengesetz gegen die Landesverfassung verstößt. Die Beigeordnete für Jugend der Landeshauptstadt Elona Müller-Preinesberger sagte zum Urteil: "Das Gericht ist den Beschwerden und den Argumenten der kreisfreien Städte im Land Brandenburg gefolgt. Wir sehen die Regelung des Landes, mehr Personal für die Betreuung der Kinder in Kitas einzusetzen, als richtigen Schritt an. Einzig die Finanzierung dafür an die Kommunen war aus unserer Sicht nicht angemessen. Darin sind wir heute bestätigt worden."
Allein im Jahr 2011 hatte die Stadt Potsdam über eine Million Euro Mehrausgaben durch die Neuregelungen des Landes, die Tendenz ist aufgrund weiterer Tarifsteigerungen und dem Ausbau der Kindertagesbetreuung steigend. Elona Müller-Preinesberger wünscht sich bei der Erarbeitung der neuen Kostenerstattungsregeln unter anderem, dass die tatsächlich vorhandenen Plätze finanziert werden. Desweiteren sollte spätestens alle zwei Jahre der Kostenansatz überprüft und Tarifanpassungen bei der Finanzierung sofort beachtet werden, das heißt in zu ermittelnden Pauschalen Einfluss finden.
In der Landeshauptstadt gibt es 115 Kindertagesstätten, die von verschiedenen Trägern betrieben werden. 96 Prozent der Kinder zwischen drei und sechs Jahren werden in Kitas betreut. Bei den Unter-Dreijährigen werden derzeit 56 Prozent in Kitas betreut. Es wird erwartet, dass diese Zahl in den nächsten Jahren auf 60 Prozent ansteigt. Schon heute gibt die Stadt 51 Millionen Euro aus eigenen Mitteln für die Kinderbetreuung aus - das ist jeder zehnte Euro aus dem städtischen Haushalt.
Potsdam, 02.05.2013Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
