Ferienjobs für Jugendliche: Online-Faltblatt gibt Infos
Auf der Internet-Seite des Arbeitsministeriums ist die Neufassung des Faltblatts zu Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern erschienen. Es dient aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Eltern und Lehrkräften als wichtige Information.
Arbeitsminister Günter Baaske: „Besonders in den Sommerferien möchten viele Schülerinnen und Schüler jobben, um das Taschengeld aufzubessern. Dabei können sie auch erste Erfahrungen im Arbeitsleben sammeln – vielleicht ergibt sich daraus eine Berufsidee. Und dafür gibt es viele spannende Angebote.“
Sie dürfen nur in den Schulferien beschäftigt werden. Außerhalb der Ferien ist das in Deutschland nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre und pro Jahr darf an höchstens 20 Ferientagen gearbeitet werden.
Baaske bittet die Arbeitgeber auf Sicherheit und Gesundheitsschutz besonders zu achten, „da junge Menschen noch kein ausgeprägtes Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein besitzen.“
Das überarbeitete Merkblatt zum Download auf der Homepage des Arbeitsministeriums: www.masf.brandenburg.de
Potsdam, 25.06.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
