Tack: Schadensregulierung und Prävention zwei Seiten einer Medaille
Umweltministerin Anita Tack begrüßt die schnelle Bereitstellung von Finanzhilfen des Bundes zur Beseitigung der Flutwasserschäden. Gleichzeitig erneuerte sie ihre Forderung nach einer nationalen Hochwasserkonferenz. „Es bleiben viele Fragen offen, die länderübergreifend geklärt werden müssen“, so Tack. Als Beispiel nannte sie die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung mit bezahlbaren Prämien als sinnvolle gemeinschaftliche und solidarische Vorsorgemaßnahme.
„Wenn keine Elementarschadenzusatzversicherung besteht, werden Schäden durch Naturkatastrophen derzeit vor allem durch staatliche Ad-hoc-Maßnahmen und private Spenden reguliert. Für diese staatlichen und privaten Hilfen gibt es jedoch keinen Rechtsanspruch. Dies führt für die Beteiligten zu Rechtsunsicherheit“, so die Ministerin mit Blick auf einen Entschließungsantrag des Bundesrates, der am 5. Juli von Brandenburg eingebracht wird. Nur ein Rechtsanspruch könne Planungssicherheit für die Betroffenen, für Politik und Verwaltung und die Versicherer bewirken.
Hochwasserschutz ist Länderaufgabe. Alle Länder können von großen Hochwasserereignissen getroffen werden und müssen erhebliche Anstrengungen für Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge unternehmen. Brandenburg hatte bereits 2010 eine nationale Hochwasserkonferenz gefordert. Damals hatte die Bundesregierung das abgelehnt. „Wir halten eine länderübergreifende Auswertung des aktuellen Hochwassergeschehens für dringend erforderlich“, so die Ministerin. Ziel müsse die Erarbeitung einer zwischen Bund und Ländern abgestimmten Gesamtstrategie für einen nationalen Hochwasserschutzpakt sein. Dabei soll es laut Tack u.a. um Flächenvorsorge für die Schaffung von Retentionsräumen und natürlichen Wasserrückhalt, um einen abgestimmten technischen Hochwasserschutz und eine länderübergreifende Vorbereitung von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz gehen.
„Und wir brauchen mehr Engagement beim Klimaschutz“, so Tack mit Blick auf das zweite „Jahrhunderthochwasser“ innerhalb von drei Jahren. Die extremen Wetterlagen nehmen zu. Die Bundesregierung muss auf nationaler und internationaler Ebene ihre Anstrengungen für einen mehr Klimaschutz erhöhen.
400 Millionen Euro wurden in Brandenburg seit 1997 in die Hochwasserabwehr investiert. „Aber, Hochwasserschutz ist und bleibt eine Generationenaufgabe“, so die Ministerin. Brandenburg setzt neben sanierten Deichen vor allem darauf, den Flüssen mehr Raum zu geben. „Die weitere Ausweisung von Retentionsflächen hat auch für Brandenburg eine zentrale Bedeutung, ist aber ohne finanzielle Entschädigungszahlungen an Eigentümer beziehungsweise Landnutzer nicht machbar“, sagte Tack und forderte hierfür einen zweckgebundenen Einsatz von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Agrar- und Küstenschutz“ (GAK) und eine entsprechende Aufstockung der Mittel. „Hier besteht dringender Handlungsbedarf auf Bundes- und EU-Ebene“, so die Ministerin.
Potsdam, 25.06.2013Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV)
