Bundesrat entscheidet über Trinkwasserverordnung
Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) begrüßte es, dass die Änderung der Trinkwasserverordnung morgen im Bundesrat behandelt werden wird. Die Änderung war erforderlich geworden, weil sie an wissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der menschlichen Gesundheit angepasst werden muss und klarstellende Regelungen zur Harmonisierung und Entbürokratisierung des Vollzugs erfolgen sollen.
„Seit Jahren hat sich Brandenburg für die Novellierung der Verordnung eingesetzt, weil durch Neuregelungen wie etwa die Einführung eines Grenzwertes für Uran der gesundheitliche Verbraucherschutz weiter gestärkt werden muss“, sagte Tack.
Die derzeit gültige Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurde 2001 verabschiedet und setzt die europäische Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 um. Bereits am 1. Januar 2003 trat die Trinkwasserverordnung 2001 in Kraft. Innerhalb des zurückliegenden Geltungszeitraumes hat sich in der praktischen Anwendung gezeigt, dass zwar im Wesentlichen hinreichend bestimmte rechtliche Grundlagen für den Trinkwasserbereich und die Trinkwasserqualität bestehen, aber dennoch Aspekte verbesserungswürdig sind.
Insbesondere zielt die Novellierung darauf ab, dass Regelungen zur Erweiterung von Radioaktivitätsparameter festgelegt werden sollen, z.B. für Uran. Mit dem Grenzwert wird zukünftig gewährleistet sein, dass bei lebenslangem Genuss des Trinkwassers auch Risikogruppen geschützt sind.
Des Weiteren wird der aus gesundheitlicher Sicht wichtige Parameter Legionellen mit einem technischen Maßnahmewert berücksichtigt werden, der die Wasserversorgungsunternehmen zu systemischen Untersuchungen verpflichtet und Maßnahmen zur Bewertung von Befunden setzt. Risikogruppen sollen auch dadurch sowie erforderlichenfalls durch Gefährdungsanalysen noch besseren Schutz erhalten.
Potsdam, 25.11.2010Veröffentlicht von:
MUGV
