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Potsdam, 23.04.2021

Bundesnotbremse tritt in Kraft, Läden in Potsdam können am Samstag mit Terminvergabe und Testpflicht öffnen


Stadt setzt Bundes- und Landesregelung um / Mike Schubert: Eine Pandemie, gemeinsame Regeln über Ländergrenzen hinaus – das ist das richtige Signal

Die neuen Regeln des Bundesinfektionsschutzgesetzes, also die sogenannte Bundesnotbremse, treten am Samstag, 24. April 2021, in Potsdam in Kraft. Während es bei den Kontaktbeschränkungen keine Änderungen gibt, darf der Einzelhandel nach einem geschlossenen Tag am Freitag ab Samstag für Kundinnen und Kunden mit negativen Testergebnis sowie mit Terminvergabe wieder öffnen. „Eine Pandemie, gemeinsame Regeln über Ländergrenzen hinaus – das ist das richtige Signal. Ich begrüße, dass das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes den Bürgerinnen und Bürgern in allen Landesteilen Klarheit gibt, welche Mindest-Regeln in den Städten und Landkreisen gelten.“ Während Kontakt- und andere Beschränkungen ab dem Überschreiten des I-Wertes von 100 gelten, darf der Einzelhandel bei Inzidenzen zwischen 100 und 150 in der Stadt unter Maßgabe der Terminvergabe und des Nachweises eines negativen Testergebnisses der Kundinnen und Kunden weiter öffnen. „Es ist gut, dass die Testpflicht vor dem Shoppen nun bundeseinheitlich geregelt ist. Die Regel ist eine umsichtige Alternative zur Schließung des Einzelhandels“, sagt Schubert. In der Landeshauptstadt wurden die Testkapazitäten in den vergangenen Wochen bereits deutlich erhöht.

Die wichtigsten Regeln ab Samstag, 24. April 2021, in Potsdam

Kontaktbeschränkungen gelten wie bisher
Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen.

Lockerung Ausgangssperre zwischen 22 und 24 Uhr
Die neue Notbremse des Infektionsschutzgesetzes bringt im Vergleich zur bisherigen Landesregel Lockerung bei der von 22 bis 5 Uhr geltenden nächtlichen Ausgangsbeschränkung: zwischen 22 und 24 Uhr ist es erlaubt, sich alleine draußen zu bewegen (z.B. Joggen oder Spazierengehen). Diese Ausnahme gab es bislang im Land Brandenburg nicht.

Sport
Tagsüber darf Sport alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf Sportanlagen im Freien betrieben werden. Wichtig: Im Land Brandenburg bleiben Indoor-Sportstätten weiter geschlossen. Ausnahmen gibt es für alle Berufs- und LeistungssportlerInnen. Ausgenommen sind auch Kinder bis 14, wenn sie draußen kontaktlos in Gruppen von maximal fünf Kindern trainieren.

Frisör und Fußpflege nur mit negativem Test
Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt – mit Ausnahme von medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Dienstleistungen. Außerdem dürfen Friseurbetriebe und Fußpflege geöffnet bleiben. Friseur- und Fußpflegebesuche sind allerdings nur möglich, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können und eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht möglich.

Einkaufen mit Termin und negativem Test möglich
Bis zum Übersteigen des I-Wertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist das Einkaufen mit negativem Testergebnis und einer Terminbuchung („Click & Meet“) in allen Geschäften erlaubt. Die Testpflicht für Kundinnen und Kunden gilt aufgrund der Bundesregelung künftig auch für Baumärkte.

Testen in Potsdam
In der Landeshauptstadt gibt es mehr als 25 Teststellen im gesamten Stadtgebiet, die sowohl Schnelltests als auch PCR-Tests anbieten. Alle Teststellen finden Sie samt Kontaktinformationen online auf der Seite www.potsdam.de/schnelltest.

Präsenzunterricht übergangsweise weiter untersagt
Abweichend von der Bundesregelung ist der Präsenzunterricht in Schulen übergangsweise bis 2. Mai weiterhin untersagt; ausgenommen davon ist der Präsenz- bzw. Wechselunterricht für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Primarstufe, von Abschlussklassen und in Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ sowie die Durchführung von Prüfungen sowie die Abnahme von Prüfungsleistungen, insbesondere nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz in den Räumen der Oberstufenzentren, sowie schulische Testverfahren. Ab dem 3. Mai 2021 wird Präsenzunterricht auch wieder in allen weiterführenden allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, allen Förderschulen sowie den Schulen des zweiten Bildungsweges in Form von Wechselunterricht erlaubt. Ab dem 3. Mai werden die künftigen Abschlussklassen, die also im nächsten Jahr ihre Prüfung ablegen, im Wechselunterricht die Schulen besuchen können. Die diesjährige Abschlussklassen 2020/2021 verlassen nach den Prüfungen die Schule.

Versammlungen/Demonstrationen nur mit bis zu 100 Personen möglich
Versammlungen (Demonstrationen): Die Bundes-Notbremse schränkt Versammlungen auch bei hohen Inzidenzen nicht ein. In Potsdam gilt aufgrund der abweichenden Landesregelung aktuell: Versammlungen sind mit höchstens 100 Teilnehmenden zulässig.

Sonderamtsblatt 18/2021 Inzidenzanstieg über 100 entsprechend des § 28 b Abs. 1 Satz 3 Infektionsschutzgesetz (IFSG) (PDF; 173,67 KB)Potsdam, 23.04.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-04-23 18:11:02 Vorherige Übersicht Nächste


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