Uferweg am Griebnitzsee - Schlussfolgerungen aus dem OVG-Urteil
Zwei Vorlagen gehen Anfang Mai in die Stadtverordnetenversammlung
Zur Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai 2021 bringt die Verwaltung die Auswertung des Normenkontrollurteils des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) zum Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ ein, samt Vorschlägen zur weiteren Verfahrensweise und in diesem Zuge auch den Aufstellungsbeschluss für das neue Bebauungsplanverfahren Nr. 174 „Griebnitzsee-Ufer“.
Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt sagt: „Mit der Leitentscheidung im Juni 2020 wurde das Ziel eines öffentlichen Uferwegs und der Erlebbarkeit der Uferzone für die Allgemeinheit am Griebnitzsee bekräftigt. Der gutachterlichen Empfehlung folgend kann das neue Verfahren die Anforderungen des Gerichtsurteils aufnehmen und bei der Planung und Abwägung berücksichtigen.“
Nachdem das OVG den Bebauungsplan Nr. 125 „Uferzone Griebnitzsee“ für unwirksam erklärt und auch das Bundesverwaltungsgericht die verwaltungsseitig initiierte Revision zurückgewiesen hatte, werden nun die Ergebnisse eines von der Verwaltung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zu den möglichen Schlussfolgerungen aus dem Normenkontrollurteil dargelegt.
So begründet das OVG die Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 125 damit, dass eine beachtliche Verletzung des Abwägungsgebotes sowie der Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange vorläge. Insbesondere die Belange der Eigentümer, wie unter anderem die Nutzbarkeit der Privatgärten, die Aufenthaltsqualität der privaten Uferflächen aber auch der Schutz vor Einbrüchen, seien nicht vollständig ermittelt bzw. gewichtet worden.
Das OVG stellt das städtebauliche Ziel der Herstellung eines durchgehenden Uferwegs jedoch nicht grundsätzlich in Frage. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten empfiehlt daher ein erneutes Bebauungsplanverfahren und damit verbunden die vom Gericht geforderten detaillierten Ermittlungen der privaten Belange und darauf fußende Bewertungen nachzuholen und die Rechte der Grundstückseigentümer noch stärker in Augenschein zu nehmen. Änderungen in der Wegeführung oder Festsetzungen zu Höhe und Art der Einfriedungen müssten nochmals auf den Prüfstand.
Auch weitere Belange sind erneut auf ihre Aktualität und Notwendigkeit zu untersuchen, so zum Beispiel der Biotop- und Artenschutz, die Verkehrsbelastung des Uferwegs durch Fußgänger und Radfahrer und die Prüfung von Planungsalternativen. Zu letzteren zählen speziell die bereits seit Längerem in der Diskussion stehenden Umstegungen aber auch die Realisierung des Uferwegs über Teil-Bebauungspläne.
Dementsprechend empfiehlt die Verwaltung zur Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen durchgängigen Uferweg und für die dauerhafte Erlebbarkeit der Uferzone des Griebnitzsees für die Allgemeinheit, den Bebauungsplan Nr. 174 „Griebnitzsee-Ufer“ aufzustellen.
Diese komplexe Aufgabe will die Verwaltung im Zusammenwirken mit einem externen Stadtplanungsbüro angehen, das mit den Bebauungsplanleistungen beauftragt werden soll. Die Stadtverwaltung ist zuversichtlich, auch vor dem Hintergrund der angespannten Marktsituation für Planerleistungen für diese komplizierte Verfahrensaufgabe zeitnah ein qualifiziertes Büro binden zu können. Für den Bebauungsplan wird eine Verfahrensdauer von drei bis fünf Jahren erwartet. Zugleich wird sich auch die neue Uferwegsbeauftragte der Stadt intensiv in die weiteren Überlegungen und Abstimmungen mit allen Beteiligten einbringen.
Potsdam, 26.04.2021Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
