Brandenburgische Ausbildungsförderung am Start
Potsdam. Ab dem Schulbeginn am 23. August 2010 können brandenburgische Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien, die das Abitur oder die Fachhochschulreife anstreben, erstmals eine finanzielle Unterstützung des Landes auf Grundlage des neuen Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetzes beantragen. Je nach Einkommenssituation der Eltern beträgt die Förderung 50 Euro oder 100 Euro pro Monat. Der Zuschuss muss für Kosten eingesetzt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen und nicht durch andere staatliche Zuwendungen gedeckt werden. Das Antragsformular und ergänzende Hinweise dazu können bereits ab dem 16. August im Internet abgerufen werden und sind ab diesem Zeitpunkt auch bei den zuständigen Ämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich. Zum Schulbeginn erhalten die Schülerinnen und Schüler die Formulare in den Schulen.
Die Umsetzung der brandenburgischen Ausbildungsförderung für die Schülerinnen und Schüler laufe wie geplant, so Bildungsstaatssekretär Burkhard Jungkamp. „Alle Schülerinnen und Schüler haben ab 1. August Anspruch auf Ausbildungsförderung.“ Er werde die betroffenen Schulleiter vor Beginn des Schuljahres über die weitere Umsetzung der Ausbildungsförderung informieren.
Für die Förderung ab August 2010 müssen die Anträge bei den zuständigen Ämtern bis zum 30. September 2010 gestellt werden, erläutert Wissenschaftsstaatssekretär Martin Gorholt. „Die Verabschiedung der Verordnung, die Schulung der Mitarbeiter in den zuständigen Ämtern und auch die SoftwareEntwicklung entsprechen vollkommen unseren gesetzten Terminen. Deswegen können die Auszahlungen der ersten Förderungen voraussichtlich bereits Ende September erfolgen.“
Die Ausbildungsförderung wird schrittweise eingeführt – das bedeutet, dass ab diesem Schuljahr nur Schülerinnen und Schüler Anträge stellen können, die erstmals die Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe oder das erste Schuljahr der zweijährigen Bildungsgänge der Fachoberschule besuchen. Im darauffolgenden Schuljahr 2011/12 wird die Ausbildungsförderung aufwachsend zunächst in der Jahrgangsstufe 12 der Oberstufe und dem zweiten Schuljahr der Fachoberschule sowie ein weiteres Jahr später im Schuljahr 2012/13 auch in der Jahrgangsstufe 13 der Gesamtschule und des Beruflichen Gymnasiums gewährt.
Voraussetzung für den Erhalt der Unterstützung ist der Besuch einer gymnasialen Oberstufe oder eines zweijährigen Bildungsganges zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform. Außerdem müssen die Schülerinnen und Schüler ihren ständigen Wohnsitz im Land Brandenburg haben und eine finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Finanziell bedürftig sind Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder anderen Hilfen für den Lebensunterhalt sowie Familien mit geringem Einkommen. Als Faustregel gilt, dass ein Förderanspruch dann besteht, wenn
• in einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.000 Euro und
• in einem Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren das monatliche Nettoeinkommen nicht höher als ca. 2.500 Euro liegt.
Veröffentlicht von:
Landesregierung Brandenburg
